Incoterms in der türkischen Zollanmeldung Drei Dokumente, dieselben drei Buchstaben.
Bei einer Ausfuhr aus der Türkiye (Türkei) steht die Incoterms-Regel an drei Stellen: im Kaufvertrag, in der Export-E-Rechnung und in Feld 20 der Zollanmeldung. In der Zollanmeldung kommt in den ersten Teil des Feldes der Code aus der Liste des Handelsministeriums, in den zweiten der Name des Lieferorts. Die E-Rechnung führt denselben Code im Feld für die Lieferbedingung mit dem Attribut schemeID="INCOTERMS". Auf einer Exportrechnung darf dieses Feld nicht leer bleiben. Alle drei müssen dieselbe Regel nennen: Stimmen Rechnung und Zollanmeldung nicht überein, fragt das Finanzamt bei der Bearbeitung der Umsatzsteuerbefreiung beim Zoll nach.
Feld 20 der Zollanmeldung
Wie die türkische Zollanmeldung auszufüllen ist, regelt die Gebrauchsanweisung in Anhang 14 der Zollverordnung. Danach ist Feld 20 „Teslim şekli“ (Lieferbedingung) und hat drei Unterfelder: Ins erste kommt der Code der Lieferbedingung, ins zweite der Name des Ortes, an dem die Ware geliefert wird; das dritte bleibt leer. In der Einfuhranmeldung wird das Feld genauso verwendet.
Die Codes selbst stehen nicht in der Anweisung. Sie verweist darauf, dass die Codes für die Felder auf der Website des Ministeriums bekanntgegeben werden. Die Codes der Lieferbedingungen veröffentlicht das Handelsministerium auf seiner Seite „Teslim Şekli Kodları“.
Die Lieferbedingung berührt zwei weitere Felder. In Feld 22 stehen die Rechnungswährung und der Gesamtrechnungsbetrag, in Feld 46 bei der Ausfuhranmeldung der statistische Wert dieses Betrags auf FOB-Basis in US-Dollar (bei der Einfuhranmeldung auf CIF-Basis in US-Dollar). Lautet die Rechnung auf CIF oder CIP, enthält der Betrag in Feld 22 Fracht und Versicherung; für den FOB-Gegenwert in Feld 46 müssen Sie diese beiden Anteile getrennt kennen. Welche Kosten unter welcher Regel wem gehören, ist die Grundlage dieser Rechnung; wie man einen Preis von einer Regel in eine andere umrechnet, steht auf der Seite Preisumrechnung nach Incoterms.
Die zwei amtlichen Codelisten im Vergleich
Für die Zollanmeldung führt das Handelsministerium eine Liste, für die E-Rechnung die Steuerverwaltung (GİB) eine andere. Wir haben beide am 24.10.2026 an der Quelle abgerufen. Sie decken sich weitgehend, sind aber nicht gleich, und beide enthalten mehr als die geltenden Regeln der Incoterms® 2020.
| Code | Liste Zollanmeldung | Liste E-Rechnung | Incoterms® 2020 |
|---|---|---|---|
| EXW | Ja | Ja | Regel |
| FCA | Ja | Ja | Regel |
| CPT | Ja | Ja | Regel |
| CIP | Ja | Ja | Regel |
| DAP | Ja | Ja | Regel |
| DPU | Ja | Ja | Regel |
| DDP | Ja | Ja | Regel |
| FAS | Ja | Ja | Regel (See) |
| FOB | Ja | Ja | Regel (See) |
| CFR | Ja | Ja | Regel (See) |
| CIF | Ja | Ja | Regel (See) |
| DAF | Ja | Ja | Nein: 2010 gestrichen |
| DES | Ja | Ja | Nein: 2010 gestrichen |
| DEQ | Ja | Ja | Nein: 2010 gestrichen |
| DDU | Ja | Ja | Nein: 2010 gestrichen |
| XXX | Ja („Sonstige“) | Nein | Keine Regel |
| DAT | Nein | Nein | Nein: 2020 zu DPU geworden |
Die Liste für die Zollanmeldung hat 16 Codes, die für die E-Rechnung 15. Mit der Revision 2010 hat die ICC DAF, DES, DEQ und DDU gestrichen und DAT und DAP eingeführt; 2020 wurde aus dem Kürzel DAT DPU. Dass ein Code in einer Liste steht, macht ihn nicht zu einer geltenden Regel der Incoterms® 2020.
Auch die türkischen Bezeichnungen unterscheiden sich: EXW heißt in der Zollliste „Fabrika çıkışında teslim“, in der GİB-Liste „İşyerinde Teslim“. Vergleichen Sie beim Abgleich der Dokumente den Code aus drei Buchstaben, nicht die Beschreibung.
Die Lieferbedingung in der Export-E-Rechnung
Nach dem Leitfaden der GİB zu den Zollverfahren in der E-Rechnung gilt die Pflicht, eine Exportrechnung als E-Rechnung auszustellen, für Rechnungen über Warenausfuhren, die einer Zollanmeldung beigefügt sind. Auf einer solchen Rechnung lautet das Profil IHRACAT und der Rechnungstyp ISTISNA; der Code der Umsatzsteuerbefreiung ist 301 mit der Beschreibung „11/1-a Mal ihracatı“ (Warenausfuhr).
Die Lieferbedingung steht im Element Delivery/DeliveryTerms/ID der Rechnungszeile, sein Attribut schemeID muss INCOTERMS lauten. Die Validierungsregeln (Schematron) im E-Rechnungspaket der GİB prüfen zweierlei: Im Profil IHRACAT muss mindestens eine Lieferbedingung mit diesem Attribut vorhanden sein, in jeder Zeile oder auf Rechnungsebene, und der Wert muss einer der 15 Codes der Codeliste sein. Dieselben Regeln verlangen außerdem eine Lieferadresse und einen Code für die Beförderungsart.
Das Feld nimmt nur den Code auf; eine Ortsangabe wie „FCA Mersin“ gehört nicht in dieses Element. Das Element DeliveryAddress definiert der Leitfaden als Ort der Lieferung und der Zahlung des Kaufpreises; es ist eine eigene Adresse. Setzen Sie es nicht mit dem benannten Ort der Incoterms-Regel gleich.
Fassung: Auf der E-Rechnungsseite der GİB stehen das UBL-TR-Paket 1.2.1 und die zugehörigen Leitfäden; gültig ist die Codeliste UBL-TR in der Fassung 1.43 (Juli 2026). Die Validierungsregeln akzeptieren als Anpassungskennung sowohl TR1.2 als auch TR1.2.1.
Für eine E-Rechnung, die einer Zollanmeldung beigefügt wird, erzeugt das Ministerium eine 23-stellige Referenznummer; der Exporteur gibt diese Nummer und das Belegdatum in Feld 44 der Zollanmeldung an. Was alles zu diesem Vorgang gehört, steht auf der Seite Ausfuhrdokumente.
Die richtige Formulierung im Vertrag
Die Einführung der ICC zu den Incoterms® 2020 beschreibt den sichersten Weg, eine Regel in den Vertrag aufzunehmen: [gewählte Regel] [benannter Hafen, Ort oder Punkt] Incoterms® 2020. Eines ihrer Beispiele lautet „CIF Shanghai Incoterms® 2020“. Ohne Jahreszahl bleibt offen, welche Fassung gilt; nach der ICC kann das zu Problemen führen, die schwer zu lösen sind. Das Zeichen ® muss im Vertrag nicht stehen.
Eine FCA-Zeile als Beispiel: „FCA [Name des Terminals], Mersin, Türkiye, Incoterms® 2020“. Die ICC rät, den Ort geografisch so genau wie möglich zu benennen; wie sich unter FCA die Ladepflicht mit dem Lieferort verschiebt, erklärt die Seite FOB oder FCA.
Ein Detail wird in der Zollanmeldung wichtig. Nach der ICC ist der benannte Ort bei den C-Klauseln nicht der Lieferort, sondern der Bestimmungsort, bis zu dem der Verkäufer die Beförderung bezahlt. Die Anweisung beschreibt das zweite Unterfeld von Feld 20 dagegen als Ort, an dem die Ware geliefert wird, und sagt zu den C-Klauseln nichts Besonderes. Klären Sie bei einem Verkauf CIF oder CPT von Anfang an mit Ihrem Zollagenten, was in dieses Unterfeld kommt.
Erst die Vertragszeile schreiben, dann übernehmen. Regel und Ort werden einmal im Vertrag festgelegt; Proforma, E-Rechnung und Zollanmeldung tragen dieselben drei Buchstaben.
Wählen Sie keinen Code, der fehlt oder gestrichen wurde. DAP statt DDU, DPU statt DAT; Einzelheiten auf der Seite Incoterms nach Verkehrsträger.
Bei einer CIF- oder CIP-Rechnung Fracht und Versicherung getrennt ausweisen. Feld 46 verlangt den FOB-Gegenwert.
Muss die E-Rechnung geändert werden, dann vor der Registrierung der Zollanmeldung. Eine Änderung bedeutet die Stornierung der Rechnung und ihrer Referenznummer.
Was eine Abweichung berührt
Jede der folgenden Folgen beruht auf einem Text. Sanktionen, die dort nicht stehen, haben wir nicht ergänzt.
| Wo | Was die Vorschrift sagt | Grundlage |
|---|---|---|
| Umsatzsteuerbefreiung der Ausfuhr | Stimmen Exportrechnung und Zollanmeldung nicht überein, fordert das Finanzamt beim zuständigen Zollamt Auskunft an und entscheidet nach dem Ergebnis. | Allgemeines Anwendungsschreiben zur Umsatzsteuer (KDV), II/A-1.1.2 |
| Berichtigung der E-Rechnung | Muss die Rechnung vor oder nach der Registrierung geändert werden, werden Rechnung und Referenznummer storniert; eine stornierte Nummer kann bei der Registrierung nicht verwendet werden. | GİB-Leitfaden Zollverfahren, 3.1.2 |
| Statistischer Wert | In Feld 46 steht der FOB-Gegenwert in US-Dollar des Rechnungsbetrags aus Feld 22. | Zollverordnung, Anhang 14 |
| Akkreditiv | Nennt das Akkreditiv in der Warenbeschreibung eine Lieferbedingung, muss die Rechnung dieselbe Lieferbedingung zeigen und, wenn ihre Quelle angegeben ist, dieselbe Quelle. | ICC ISBP 745, C8 |
Ein Akkreditiv ist vom Kaufvertrag unabhängig (ISBP 745, Vorbemerkungen iii). Die Bank vergleicht die Dokumente mit dem Akkreditiv, nicht mit dem Vertrag; Daten in den Dokumenten müssen nicht identisch sein, dürfen sich aber nicht widersprechen (UCP 600 Art. 14(d)).
Die Tabelle sagt nicht, dass eine Abweichung immer zu einer Strafe oder einer abgelehnten Erstattung führt, und wir sagen es auch nicht. Das Anwendungsschreiben sieht vor, dass das Finanzamt beim Zoll nachfragt; dieser Austausch entscheidet über das Ergebnis.
Wenn es schiefgeht
Vertrag FCA, E-Rechnung CIF
In letzter Minute vereinbaren Käufer und Verkäufer, dass der Preis die Fracht einschließt; die Rechnung wird auf CIF ausgestellt, Vertrag und Zollanmeldung bleiben bei FCA. Genau für eine solche Abweichung zwischen Rechnung und Zollanmeldung sieht das Anwendungsschreiben bei der Umsatzsteuerbefreiung eine Anfrage des Finanzamts beim Zoll vor. Die Rechnung zu berichtigen heißt, sie zu stornieren und eine neue Referenznummer zu erhalten.
Eine gestrichene Regel wählen
DDU und DAF stehen weiterhin in beiden amtlichen Listen; die Validierungsregeln der E-Rechnung behandeln sie als gültig. Verweist der Vertrag aber auf die Incoterms® 2020, gibt es in dieser Fassung keine Regel DDU; die Vertragszeile hat im ICC-Text keine Entsprechung. Die Entsprechung des Codes ist DAP; DDP, bei dem der Verkäufer die Einfuhrabgaben übernimmt, ist eine eigene Entscheidung.
Das Akkreditiv nennt die Fassung, die Rechnung nicht
Im Akkreditiv steht „CIF Hamburg Incoterms® 2020“, auf der Rechnung „CIF Hamburg“. Nach ISBP 745 C8 muss die Rechnung, wenn die Quelle angegeben ist, dieselbe Quelle zeigen; eine solche Rechnung ist nicht konform. Umgekehrt ist es erlaubt: Sagt das Akkreditiv nur „CIF Hamburg“, darf die Rechnung die Fassung ergänzen. Die übrigen Felder eines Akkreditivs behandelt die Seite Ein Akkreditiv lesen.
Häufige Fragen
In welchem Feld der türkischen Zollanmeldung steht die Lieferbedingung?
In Feld 20. Nach der Anweisung hat das Feld drei Unterfelder: Ins erste kommt der Code, ins zweite der Name des Ortes, an dem die Ware geliefert wird; das dritte bleibt leer.
Wo steht die Liste der Codes für die Lieferbedingung?
Auf der Seite „Teslim Şekli Kodları“ des Handelsministeriums; die Seite trägt das Datum 04.05.2026 und erlaubt den Export der Liste nach Excel. Am 24.10.2026 enthielt die Liste 16 Codes. Die eigene Liste für E-Rechnungen ist Abschnitt 1.14 der UBL-TR-Codelisten der GİB.
Darf die Lieferbedingung in einer Export-E-Rechnung leer bleiben?
Nein. Im Profil IHRACAT suchen die Validierungsregeln der GİB in der Zeile oder auf Rechnungsebene mindestens eine Lieferbedingung mit schemeID="INCOTERMS" und prüfen den Wert gegen die Codeliste. Ist das Feld leer oder steht der Code nicht in der Liste, besteht die Rechnung diese Regeln nicht.
Wann wird der Code XXX „Sonstige“ verwendet?
Die Zollliste beschreibt diesen Code nur als „Diğer“ (Sonstige), und die Anweisung erläutert ihn nicht weiter. In der E-Rechnungsliste gibt es XXX nicht. Beruht Ihr Vertrag auf keiner der Incoterms®-Regeln, legen Sie die Anmeldung gemeinsam mit Ihrem Zollagenten fest.
Steht bei einem EXW-Verkauf EXW in der Zollanmeldung?
EXW steht in beiden Codelisten, und lautet der Vertrag auf EXW, sagen auch die Dokumente EXW. Welche Fragen EXW bei der Ausfuhrabfertigung in der Türkiye aufwirft, behandeln wir gesondert auf der Seite EXW-Ausfuhr aus der Türkiye.
Quellen
- Gümrük Yönetmeliği Ek 14 – Gümrük Beyannamesi Kullanma Talimatı (Zollverordnung, Anhang 14, geändert: Amtsblatt 07.02.2013, 28552) Feld 20 „Teslim şekli“ und seine drei Unterfelder; Feld 22 Rechnungsbetrag; Feld 44 beigefügte Unterlagen; Feld 46 statistischer Wert (bei der Ausfuhr auf FOB-Basis, bei der Einfuhr auf CIF-Basis in US-Dollar); Bekanntgabe der Codes auf der Website des Ministeriums · ticaret.gov.tr (DOC) · abgerufen am 24.10.2026
- T.C. Ticaret Bakanlığı – Teslim Şekli Kodları (Handelsministerium, Codes der Lieferbedingung) Die 16 Codes der Zollanmeldung und ihre Beschreibungen (Seite vom 04.05.2026; Liste aus der eigenen Datenquelle der Seite gelesen) · ticaret.gov.tr · abgerufen am 24.10.2026
- GİB – e-Fatura Uygulaması Gümrük İşlemleri Kılavuzu, Fassung 1.8 (Februar 2018)
Umfang der Pflicht; Profil IHRACAT und Typ ISTISNA; Feld der Lieferbedingung und
schemeID="INCOTERMS"; 23-stellige Referenznummer und Feld 44; Stornierungsregel; Befreiungscode 301 · ebelge.gib.gov.tr (ZIP) · abgerufen am 24.10.2026 - GİB – UBL-TR Kod Listeleri, Fassung 1.43 (Juli 2026) Abschnitt 1.14: INCOTERMS-Codes der Lieferbedingung (15 Codes) · ebelge.gib.gov.tr (ZIP) · abgerufen am 24.10.2026
- GİB – e-Fatura Paketi, UBL-TR-Validierungsregeln (Schematron) Im Profil IHRACAT sind eine INCOTERMS-Lieferbedingung in der Zeile oder auf Rechnungsebene, eine Lieferadresse und eine Beförderungsart Pflicht; gültige Codemenge; Anpassungskennungen TR1.2 und TR1.2.1 · ebelge.gib.gov.tr · abgerufen am 24.10.2026
- Katma Değer Vergisi Genel Uygulama Tebliği (Allgemeines Anwendungsschreiben zur Umsatzsteuer, Amtsblatt 26.04.2014, 28983) II/A-1.1.1 Erklärung der Befreiung und Code 301; II/A-1.1.2 Nachweise und Anfrage beim Zoll, wenn Rechnung und Zollanmeldung nicht übereinstimmen (Text in der Erstveröffentlichung) · resmigazete.gov.tr (DOCX) · abgerufen am 24.10.2026
- ICC – Incoterms® 2020, Einführung (Publikation Nr. 723E) Absätze 9–15: Aufnahme der Regel in den Vertrag, Jahreszahl, genauer benannter Ort, Bedeutung des Ortes bei den C-Klauseln, Zeichen ®; aus DAT wird DPU. Die Einführung ist von Charles Debattista unterzeichnet; laut eigenem Hinweis sind die Ansichten die des Autors · icc-switzerland.ch · abgerufen am 24.10.2026
- ICC – Geschichte der Incoterms®-Regeln Mit der Revision 2010 entfielen DAF, DES, DEQ und DDU, DAT und DAP kamen hinzu · iccwbo.org · abgerufen am 24.10.2026
- ICC – ISBP 745 (2013), International Standard Banking Practice Vorbemerkungen iii (Unabhängigkeit des Akkreditivs vom Vertrag); C8 (Lieferbedingung und ihre Quelle auf der Rechnung); Verweis auf UCP 600 Art. 14(d). Abgelöst durch ISBP 821; Text aus der von der Aloqabank veröffentlichten Kopie · aloqabank.uz (PDF) · abgerufen am 24.10.2026
Diese Seite dient nur der Information und ist keine Rechts-, Steuer- oder Zollberatung. Die Zollanmeldung ist Sache Ihres Zollagenten, die Erstattung der Umsatzsteuer Sache Ihres Steuerberaters, der Akkreditivtext Sache Ihrer Bank. Codelisten können sich ändern; prüfen Sie vor der Anmeldung die aktuelle Liste an der Quelle. Incoterms® ist eine eingetragene Marke der ICC.
Änderungsprotokoll
- Seite zusammen mit der türkischen Fassung veröffentlicht. Grundlage: Zollverordnung Anhang 14, Codes der Lieferbedingung des Handelsministeriums, UBL-TR-Codelisten 1.43 der GİB, Allgemeines Anwendungsschreiben zur Umsatzsteuer, ICC Incoterms® 2020 und ISBP 745.