Vier Dokumente immer, der Rest nach Land.

Verfasst von Efe Kamış · Mitgründer
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Grundlage OAİB-Dokumentenleitfaden · Handelsministerium · ICC · IPPC ISPM 15
Lesezeit 9 Min.

Jede Ausfuhr aus der Türkiye führt vier Dokumente mit: Handelsrechnung, Packliste, Zollanmeldung und Transportdokument. Dazu kommt ein Ursprungsnachweis oder eine Warenverkehrsbescheinigung, die sich nach dem Bestimmungsland richtet — A.TR für gewerbliche Waren in die EU, EUR.1 für Länder mit Freihandelsabkommen und für landwirtschaftliche Waren in die EU, ein Ursprungszeugnis, wo keine Präferenz beansprucht wird — und je nach Ware ein Gesundheits-, Kontroll-, Analyse- oder Versicherungsdokument. Wer welches ausstellt und wann es gebraucht wird, steht unten; keines davon lässt sich „nachträglich“ ausstellen, wenn die Sendung erst einmal weg ist.

Die vier Kerndokumente

Dokumente, die bei jeder Ausfuhr dabei sind
DokumentWer stellt es ausWer bestätigt esWozu es dient
HandelsrechnungAusführerKammer oder Konsulat, wenn das Bestimmungsland es verlangtDas Dokument des Verkaufs; Zollwert und Vorlage unter dem Akkreditiv stützen sich darauf. Eine Proformarechnung ist nicht bindend — es sei denn, das Akkreditiv verweist auf sie.
Packliste / GewichtslisteAusführerZahl der Packstücke, Brutto- und Nettogewicht, Maße. Zollbeschau, Versicherungsfälle und Ladeplanung greifen häufiger darauf zurück als auf die Rechnung.
ZollanmeldungAusführer oder Zollagent (elektronisch)Genehmigung des Exporteursverbands, Registrierung beim ZollDie amtliche Erklärung der Ausfuhr; Tarifnummer, Wert, Ursprung und Lieferbedingung stehen hier. Bevor sie abgeschlossen ist, darf die Ware nicht ausreisen.
TransportdokumentVerfrachter oder sein AgentKonnossement, Seefrachtbrief, AWB, CMR, CIM. Weist Verladedatum und Zustand bei Übernahme nach; die Art richtet sich nach Lieferbedingung und Zahlungsweise.

Ursprungsnachweise und Warenverkehrsbescheinigungen: nach Land

Diese Dokumente tragen ähnliche Namen und haben verschiedene Funktionen. Das falsche kostet den Käufer die Zollpräferenz, oder die Ware wartet am Zoll. Die Wahl hängt an drei Fragen: welches Bestimmungsland, gewerbliche oder landwirtschaftliche Ware, und wird eine Präferenzbehandlung beansprucht.

Welche Bescheinigung für welches Bestimmungsland
BestimmungslandWareBescheinigungWas sie beweistAusgestellt / bestätigt von
EU-MitgliedstaatGewerbliche Waren (Bereich der Zollunion)A.TRFreier Verkehr — nicht der UrsprungDer Ausführer bereitet sie vor; die Kammer bestätigt; der Zoll genehmigt
EU-MitgliedstaatLandwirtschaftliche Waren, EGKS-Waren (Kohle und Stahl)EUR.1PräferenzursprungDer Ausführer bereitet sie vor; die Kammer bestätigt; der Zoll genehmigt
EFTA, Vereinigtes Königreich, andere FreihandelspartnerVom Abkommen erfasste WarenEUR.1 (oder Erklärung auf der Rechnung)PräferenzursprungEbenso; ermächtigte Ausführer und Sendungen geringen Werts können die Erklärung auf der Rechnung nutzen
Länder der Pan-Euro-Mediterranen KumulierungWaren mit Vormaterialien aus mehreren AbkommensländernEUR-MEDPräferenzursprung mit KumulierungEbenso; eine Lieferantenerklärung ist erforderlich
Länder ohne PräferenzAlle WarenUrsprungszeugnisNichtpräferenzieller UrsprungDer Ausführer bereitet es vor; die Industrie- oder Handelskammer bestätigt
Einige Länder des Nahen OstensAlle WarenBeglaubigte / konsularische RechnungBestätigung von Ursprung und WertBestätigung der Kammer, danach das Konsulat des Bestimmungslandes

Denken Sie daran, dass die A.TR kein Ursprungsnachweis ist: Ware mit Ursprung in einem Drittland kann unter einer A.TR im freien Verkehr sein und trotzdem einem Antidumpingzoll unterliegen. Einzelheiten: A.TR oder EUR.1. Nach Angaben der OAİB muss eine A.TR dem Zoll am Bestimmungsort innerhalb von 4 Monaten nach Ausstellung vorgelegt werden.

Zusätzliche Dokumente nach Ware

Pflanzengesundheitszeugnis
Für pflanzliche Erzeugnisse. Ausgestellt von den Provinzdirektionen des Ministeriums für Landwirtschaft und Forsten. Nach Angaben der OAİB gilt es 10 Tage für frische und 20 Tage für getrocknete Erzeugnisse; am Bestimmungsort ist eine erneute Kontrolle möglich.
Veterinärbescheinigung
Lebende Tiere, Fleisch, Milcherzeugnisse, Meeresfrüchte. Provinzdirektionen des Ministeriums; je nach Warengruppe eigene Bescheinigungsarten.
Zeugnis über Lebensmittelsicherheit / Gesundheitszeugnis
Für Lebensmittel und Lebensmittelverpackungen außer Fleisch, Milcherzeugnissen und Trockenfrüchten; genehmigt von den Provinzdirektionen des Ministeriums.
Kontrollbescheinigung (kontrol belgesi)
Für landwirtschaftliche Erzeugnisse nach den außenhandelsrechtlichen Vorschriften zu technischen Regelungen und Standardisierung vorgeschrieben; ausgestellt von den Regionaldirektionen des Handelsministeriums (Standardisierungsinspektoren).
Analysenzertifikat
Zusammensetzung, Feuchtigkeit, Schmelzpunkt bei Chemikalien, Farben, Zement, Säuren; vom Hersteller oder von einer Prüfgesellschaft.
Besichtigungs- oder Inspektionsbericht
Unabhängige Prüfung durch Dritte, die der Käufer im Vertrag verlangt — Menge, Qualität, Verpackung, Verladung; von internationalen Prüfgesellschaften.
Halal- oder Koscher-Zertifikat
Für Lebensmittel, besonders Fleisch und Milcherzeugnisse, je nach Zielmarkt; von den zuständigen religiösen Zertifizierungsstellen.
Zertifikat über die Radioaktivitätsanalyse
Von der EU für bestimmte Erzeugnisse wie Wildpilze verlangt; Analysebericht der zuständigen Behörde.
CITES-Bescheinigung
Gefährdete Tier- und Pflanzenarten und Erzeugnisse daraus; sie muss die Anmeldung begleiten.
ISPM-15-Markierung
Kein Dokument, sondern ein Stempel: Holzpaletten und Holzverpackungen müssen hitzebehandelt und markiert sein; nicht markierte Verpackung kann am Bestimmungsort zurückgewiesen werden. Einzelheiten: Palettenseite.
Gefahrgutdeklaration und Sicherheitsdatenblatt
Für Waren nach IMDG/ADR die Gefahrgutdeklaration des Absenders (DGD) und das Sicherheitsdatenblatt (SDS); ohne sie nimmt kein Verfrachter eine Buchung an.
Versicherungspolice oder -zertifikat
Bei Verkauf zu CIF/CIP vorgeschrieben und als Dokument vorzulegen, wo das Akkreditiv es verlangt; ausgestellt vom Versicherer. Zu den Akkreditivregeln siehe die Akkreditivseite.

Transportdokumente: nach Verkehrsträger

Verkehrsträger, Dokument und seine Rechtsnatur
VerkehrsträgerDokumentRepräsentiert die WareHinweis
SeeKonnossement (B/L) oder SeefrachtbriefKonnossement ja, Seefrachtbrief neinAkkreditive verlangen meist ein „full set 3/3 original“ — Einzelheiten
LuftLuftfrachtbrief (AWB)NeinNicht begebbar; Unterscheidung MAWB/HAWB
StraßeCMR-FrachtbriefNeinHaftung des Frachtführers nach dem CMR-Übereinkommen
BahnCIM-FrachtbriefNeinAuf einen benannten Empfänger ausgestellt
Multimodal / SpediteurFIATA FBL, FCRFBL ja, FCR neinVon Banken angenommen, wo das Akkreditiv es zulässt

Vorübergehende Ausfuhr: Carnet ATA und Carnet TIR

Mit dem Carnet ATA können Messegut, Muster und Berufsausrüstung vorübergehend und abgabenfrei mit einem einzigen Dokument in mehrere Länder ausreisen; in der Türkiye stellen es die TOBB und ermächtigte Kammern aus, und es gilt ein Jahr. Für Ware, die verkauft werden soll, ist es nicht verwendbar. Das Carnet TIR tritt im internationalen Straßenversand mit verschlossenem Fahrzeug an die Stelle der Zollsicherheit; in den Durchfuhrländern sind weder Beschau noch Hinterlegung nötig.

Die Reihenfolge der Dokumente

Die Reihenfolge, in der Ausfuhrdokumente ausgestellt werden Sechs Schritte auf einer waagerechten Linie: Proforma und Vertrag, gegebenenfalls Beschaffung des Akkreditivtextes, Rechnung und Packliste, Ursprungs- und Warenbescheinigungen, Zollanmeldung und Verladung, Transportdokument und Vorlage. 010203040506 Proforma, Vertrag Akkreditivtext Rechnung, Packliste Ursprungsnachweise Anmeldung, Verladung Transportdokument Ursprungs- und Gesundheitszeugnisse werden vor der Verladung beschafft — nachträglich gibt es sie nicht
Die Reihenfolge zählt: Ursprungsnachweise und Warenverkehrsbescheinigungen laufen mit der Zollanmeldung, Gesundheitszeugnisse werden vor der Verladung beschafft. Das Transportdokument wird zuletzt ausgestellt und setzt die Frist für die Vorlage unter dem Akkreditiv in Gang.

Entscheidungsregel

Schließen Sie die Dokumentenliste mit dem Käufer beim Vertrag ab, nicht in der Woche der Verladung. Die Anforderungen des Bestimmungslandes, die Bescheinigungen, denen die Ware unterliegt, und Feld 46A des Akkreditivs werden zusammen gelesen; fehlt eines davon, wartet die Ware am Zoll und die Uhren laufen.

Rechnung, Packliste und Zollanmeldung müssen dieselben Zahlen tragen. Zahl der Packstücke, Brutto- und Nettogewicht und Warenbeschreibung auf allen dreien identisch; eine Abweichung bedeutet Beschau — und unter dem Akkreditiv eine Unstimmigkeit.

Wenn es schiefgeht

Die A.TR war abgelaufen

Die Bescheinigung wurde ausgestellt, die Ware Monate später verschifft; der Zoll am Bestimmungsort wies sie zurück, weil die Frist von 4 Monaten verstrichen war. Der Käufer zahlt den vollen Zoll und gibt die Differenz an den Verkäufer weiter.

EUR.1 für Ware, die die Ursprungsregel nicht erfüllt

Der Anteil eingeführter Vormaterialien überschreitet die Ursprungsregel des Abkommens; die EUR.1 wird trotzdem ausgestellt. Der Zoll am Bestimmungsort verlangt eine nachträgliche Prüfung, die Bescheinigung wird für ungültig erklärt und eine Strafe folgt.

Rechnung und Packliste widersprechen sich

12 Paletten auf der Rechnung, 11 Paletten und 1 Karton auf der Packliste. Beschau am Zoll, Unstimmigkeit unter dem Akkreditiv.

Holzpaletten ohne Stempel

Ware, die auf Paletten ohne ISPM-15-Markierung verschifft wird, wird im Bestimmungsland zurückgewiesen; die Ware wird umgeladen oder geht zurück.

Gesundheitszeugnis erst nach der Verladung verlangt

Für die Bescheinigung ist eine Kontrolle nötig; sie lässt sich nicht mehr ausstellen, wenn der Container versiegelt ist. Die Ladung wird geöffnet und verzögert sich.

Häufige Fragen

Braucht man A.TR und Ursprungszeugnis zugleich?

Für die meisten Einfuhren in die EU genügt die A.TR. Der Käufer kann aber — besonders bei Waren, die Antidumpingmaßnahmen oder Ursprungsregeln unterliegen — zusätzlich ein Ursprungszeugnis verlangen, weil die A.TR den Ursprung nicht nachweist. Fragen Sie den Käufer schon beim Vertrag.

Wer erstellt die Dokumente: Ausführer, Spediteur oder Zollagent?

Rechnung und Packliste erstellt der Ausführer; die Zollanmeldung der Zollagent (oder der Ausführer); das Transportdokument der Verfrachter; Ursprungsnachweise und Warenverkehrsbescheinigungen bereitet der Ausführer vor, die Kammer bestätigt und der Zoll genehmigt sie; Gesundheitszeugnisse stellt das Ministerium aus. Als Spediteur sorgen wir dafür, dass die Liste vollständig und widerspruchsfrei ist, und prüfen das Transportdokument gegen das Akkreditiv.

Wann ersetzt eine Erklärung auf der Rechnung die EUR.1?

Unter Freihandelsabkommen kann der Ursprung durch eine Erklärung auf der Rechnung nachgewiesen werden — bei Sendungen unterhalb eines festgelegten Werts oder durch Firmen mit dem Status des ermächtigten Ausführers; Wertschwelle und Bedingungen für den Status unterscheiden sich je Abkommen. Lassen Sie sich das je Ware und Land von Ihrem Zollagenten bestätigen.

Quellen

  1. Exporteursverbände Zentralanatoliens (OAİB) — Ausfuhrdokumente (Übersicht) Definitionen, ausstellende und bestätigende Stellen; A.TR 4 Monate, Pflanzengesundheitszeugnis 10/20 Tage gültig · oaib.org.tr · abgerufen am 05.09.2026
  2. Handelsministerium der Republik Türkiye — Codes der Lieferbedingungen und FAQ zum Zollwert Auf Anmeldungen verwendete Codes; die Grenze für die Einbeziehung von Fracht und Versicherung in den Wert · ticaret.gov.tr · abgerufen am 05.09.2026
  3. ICC — UCP 600 und ISBP 821 Standard für Vorlage und Prüfung von Dokumenten unter einem Akkreditiv · library.iccwbo.org · abgerufen am 05.09.2026
  4. IPPC — ISPM 15, Standard für Verpackungsholz Behandlung und Markierung von Verpackungsholz · ippc.int · abgerufen am 05.09.2026

Diese Seite dient nur der Information und ist keine Rechts- oder Zollberatung. Die Dokumentenanforderungen unterscheiden sich nach Bestimmungsland, Ware und Abkommenstext und werden fortgeschrieben; lassen Sie sie vor der Verladung von Ihrem Zollagenten und Ihrem Käufer bestätigen. Diese Seite erhebt keinen Anspruch auf Gebühren, Bearbeitungszeiten oder eine vollständige Liste je Land.

Änderungsprotokoll

  1. Seite veröffentlicht. Die Definitionen der Dokumente und die ausstellenden Stellen stammen aus dem OAİB-Dokumentenleitfaden; die Länderliste zum GSP-Formblatt A wurde weggelassen, weil sich ihre Aktualität nicht prüfen ließ.