Elf Regeln, eine Frage.

Verfasst von Efe Kamış · Mitgründer
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Grundlage ICC Incoterms® 2020
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Incoterms® 2020 sind die elf dreibuchstabigen Regeln der ICC, die festlegen, wie Lieferung, Risiko und Kosten zwischen Verkäufer und Käufer aufgeteilt werden. Sieben davon (EXW, FCA, CPT, CIP, DAP, DPU, DDP) gelten für jeden Verkehrsträger; vier (FAS, FOB, CFR, CIF) nur für den See- und Binnenschiffstransport. Wann das Eigentum an der Ware übergeht, regeln die Regeln nicht.

Was eine Incoterms-Regel regelt – und was nicht

Eine Incoterms®-Regel beantwortet drei Fragen: wo die Ware geliefert wird, wo das Risiko übergeht und welche Kosten wer trägt. Jede Regel ist in zehn Verkäuferpflichten (A1–A10) und zehn Käuferpflichten (B1–B10) gegliedert.

Die Regeln sind für sich genommen kein Kaufvertrag; sie werden durch Verweis Teil eines bestehenden Vertrags. Nach der Liste der ICC selbst regeln sie nicht:

  • ob überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist
  • die Beschaffenheit der Ware und ob sie mangelhaft ist
  • Zeitpunkt, Ort, Art und Währung der Zahlung
  • die Folgen einer Vertragsverletzung und die verfügbaren Rechtsbehelfe
  • wann das Eigentum an der Ware übergeht
  • die Wirkung von Sanktionen, Embargos und Zolltarifen

Deshalb ist es riskant, einen Vertrag auf eine einzige Zeile mit der Lieferbedingung zu reduzieren. Eigentumsvorbehalt, anwendbares Recht und Streitbeilegung müssen gesondert geregelt werden.

Vier Gruppen: E, F, C, D

Die elf Regeln sind nach dem Umfang der Verkäuferpflichten aufsteigend in vier Buchstabengruppen geordnet. Wer die Gruppenlogik kennt, liest eine Regel auch beim ersten Mal ungefähr richtig.

E – Abholung
Der Verkäufer stellt die Ware auf seinem eigenen Gelände bereit und belässt sie dort. Eine Regel: EXW.
F – Haupttransport unbezahlt
Der Verkäufer übergibt die Ware dem vom Käufer benannten Frachtführer und erledigt die Ausfuhrabfertigung; die Hauptfracht zahlt der Käufer. FCA, FAS, FOB.
C – Haupttransport bezahlt
Der Verkäufer zahlt die Hauptfracht, aber das Risiko geht früh über – beim Abgang. Das ist das prägende Merkmal der Gruppe und ihr am häufigsten missverstandenes. CFR, CIF, CPT, CIP.
D – Ankunft
Der Verkäufer bringt die Ware zum Bestimmungsort und trägt das Risiko bis dorthin. DAP, DPU, DDP.

Entscheidungsregel

Bei einer C-Regel sind „ich zahle die Fracht“ und „das Risiko liegt bei mir“ nicht dasselbe. Sinkt das Schiff bei einer CFR- oder CIF-Sendung, trägt der Käufer den Verlust, obwohl der Verkäufer die Fracht bezahlt hat. Die Ansprechpartner des Käufers sind Frachtführer und Versicherer, nicht der Verkäufer. Den Abstand zwischen Kostenübergang und Risikoübergang zeigt die Seite zur Kostenverteilung.

Die elf Regeln im Einzelnen

EXW – Ab Werk

Der Verkäufer stellt die Ware dem Käufer auf seinem eigenen Gelände zur Verfügung – nicht auf ein Fahrzeug verladen und nicht zur Ausfuhr abgefertigt. Ab diesem Punkt gehen alle Risiken und Kosten auf den Käufer über. Die ICC weist darauf hin, dass die Regel im Kern für den Inlandshandel geeignet ist, und nennt die Schwierigkeiten, die sie im internationalen Verkauf schafft.

Eine Besonderheit in der Türkiye: Ein ausländischer Käufer kann in der Türkiye keine Ausfuhranmeldung als Ausführer abgeben. Auch wenn im Vertrag EXW steht, lässt in der Praxis der türkische Exporteur die Anmeldung abgeben – und trägt eine Pflicht und die Kosten der Zollagentur, die er nie übernommen hat.

FCA – Frei Frachtführer

Der Verkäufer liefert die Ware am benannten Ort an den vom Käufer benannten Frachtführer und erledigt die Ausfuhrabfertigung. Ist der benannte Ort das Gelände des Verkäufers, verlädt der Verkäufer die Ware auf das Fahrzeug des Käufers; ist es ein anderer Ort, liefert der Verkäufer auf seinem eigenen Fahrzeug, nicht entladen.

Im Entscheidungsdiagramm der ICC ist dies die F-Regel der Wahl, wenn die Ware im Container oder mit mehr als einem Verkehrsträger reist oder wenn an ein Binnen- oder Hafenterminal geliefert wird. Details: FOB oder FCA bei Containerladung.

FAS – Frei Längsseite Schiff

Der Verkäufer stellt die Ware im Verladehafen längsseits des Schiffs bereit, am Kai oder auf einem Leichter, und erledigt die Ausfuhrabfertigung. Nur See- und Binnenschiffstransport. Wird für Massengut und für schwere Stücke genutzt, die nicht in einen Container passen.

FOB – Frei an Bord

Der Verkäufer verlädt die Ware an Bord des vom Käufer benannten Schiffs im Verladehafen; genau in diesem Moment teilen sich Risiko und Kosten. Nur See- und Binnenschiffstransport. Die ICC erklärt, dass FOB für Massengut und konventionelles Stückgut passt – oder für Fälle, in denen der Verkäufer den Container selbst an Bord verladen lässt.

CFR – Kosten und Fracht

Der Verkäufer zahlt die Fracht bis zum Bestimmungshafen, aber das Risiko geht auf den Käufer über, sobald die Ware an Bord verladen ist. Es besteht keine Versicherungspflicht. Nur See- und Binnenschiffstransport.

CIF – Kosten, Versicherung und Fracht

Zusätzlich zu CFR schließt der Verkäufer eine Transportversicherung zugunsten des Käufers ab. Das Risiko geht weiterhin im Verladehafen über. Incoterms® 2020 haben die Mindestdeckung bei CIF unverändert bei den Institute Cargo Clauses (C) belassen. Die Parteien können im Vertrag eine höhere Deckung vereinbaren.

CPT – Frachtfrei

Der Verkäufer organisiert und bezahlt die Beförderung bis zum benannten Bestimmungsort; das Risiko geht auf den Käufer über, sobald die Ware dem ersten Frachtführer übergeben ist. Jeder Verkehrsträger. Keine Versicherungspflicht.

Für einen Exporteur, der aus einem Werk in Bursa CPT Hamburg verkauft, ist der erste Frachtführer meist der inländische Lkw-Frachtführer – das Risiko geht also am Werkstor auf den Käufer über, während der Verkäufer die Fracht bis Hamburg weiterzahlt.

CIP – Frachtfrei versichert

Zusätzlich zu CPT versichert der Verkäufer die Ware; das Risiko geht wieder mit der Übergabe an den ersten Frachtführer über. Hier sitzt eine der wichtigsten inhaltlichen Änderungen der Incoterms® 2020: Die Mindestdeckung, die der Verkäufer unter CIP stellen muss, wurde auf die Institute Cargo Clauses (A) – „all risks“ – angehoben.

DAP – Geliefert benannter Ort

Der Verkäufer liefert die Ware am Bestimmungsort entladebereit auf dem ankommenden Fahrzeug. Das Entladen ist Sache des Käufers. Einfuhrabfertigung und Einfuhrabgaben trägt der Käufer. Jeder Verkehrsträger. Es ist das heutige Gegenstück zu DDU, das mit Incoterms® 2010 gestrichen wurde.

DPU – Geliefert benannter Ort entladen

Der Verkäufer liefert die Ware am Bestimmungsort entladen vom ankommenden Fahrzeug. Es ist die einzige der elf Regeln, die dem Verkäufer das Entladen auferlegt. Es ist das umbenannte DAT der Incoterms® 2010; der Name änderte sich, weil der Bestimmungsort kein „Terminal“ mehr sein muss.

DDP – Geliefert verzollt

Die Regel mit den umfangreichsten Verkäuferpflichten: Er bringt die Ware zum Bestimmungsort, erledigt Ausfuhr, Durchfuhr und alle Einfuhrformalitäten und zahlt die Einfuhrabgaben. Das Entladen ist Sache des Käufers, sofern der Beförderungsvertrag nichts anderes vorsieht.

Vorsicht: Die meisten Länder verlangen, dass derjenige, der eine Einfuhranmeldung abgibt, dort ansässig und steuerlich registriert ist. Ein nicht ansässiger Verkäufer kann auch die Einfuhrumsatzsteuer nicht zurückholen.

Welche Regel für welchen Verkehrsträger

Diese Unterscheidung ist der strengste Teil der Regeln und der am häufigsten verletzte. Vier Regeln – FAS, FOB, CFR, CIF – gelten nur für den See- und Binnenschiffstransport, weil alle vier den Lieferpunkt über ein Schiff definieren.

Verfügbarkeit nach Verkehrsträger
RegelGruppeSeeStraße LuftSchieneVersicherung Pflicht
EXWENein
FCAFNein
FASFNein
FOBFNein
CFRCNein
CIFCJa – ICC (C)
CPTCNein
CIPCJa – ICC (A)
DAPDNein
DPUDNein
DDPDNein

Die Spalte „Versicherung Pflicht“ zeigt die vertragliche Pflicht. Auch bei den mit „Nein“ markierten Regeln sollte die Partei, die das Risiko trägt, sich im eigenen Interesse versichern.

Was sich gegenüber Incoterms 2010 geändert hat

  • DAT wurde gestrichen, DPU kam. Umbenannt, um klarzustellen, dass der Bestimmungsort kein Terminal sein muss.
  • Die Mindestdeckung der Versicherung unter CIP stieg. Von ICC (C) auf ICC (A). Bei CIF blieb das Niveau unverändert.
  • Die Kosten wurden in einem Artikel gebündelt. 2010 standen sie in A6/B6, einzelne Posten verstreut an anderer Stelle; 2020 stehen sie alle in A9/B9.
  • Unter FCA wurde eine Option für ein Bordkonnossement eröffnet. Die Parteien können vereinbaren, dass der Frachtführer dem Verkäufer ein Transportdokument mit An-Bord-Vermerk ausstellt, um die „on board“-Anforderung eines Akkreditivs zu erfüllen.
  • Sicherheitsbezogene Pflichten und Kosten wurden sichtbarer geregelt.

Wenn es schiefgeht

Das Tripel Regel + Ort + Version wird unvollständig geschrieben

„FOB İzmir“ reicht nicht. Fehlt die Version, kann sich eine Partei auf 2010 und die andere auf 2020 berufen, und Streit entsteht an Punkten wie DPU/DAT und dem CIP-Versicherungsniveau.

Richtig: „FCA Hafen Ambarlı, İstanbul, Incoterms® 2020“.

Der FCA-Lieferort bleibt vage

Eine Formulierung wie „FCA İstanbul“ lässt die Verladepflicht offen: Auf dem Gelände des Verkäufers verlädt der Verkäufer, an einem Terminal entlädt er nicht. Steht der Ort nicht vollständig, bleibt strittig, wer den Gabelstapler stellt, wer die Wartezeit zahlt und wer die Rückgabe des Leercontainers.

Ein Transportschaden unter einer C-Regel wird auf den Verkäufer zurückgewälzt

Weil der Verkäufer die Beförderung bezahlt hat, versucht der Käufer, einen unterwegs entstandenen Schaden dem Verkäufer anzulasten. Doch das Risiko ist längst übergegangen; die Ansprechpartner des Käufers sind Frachtführer und Versicherer. Einer der häufigsten Schadensposten, die wir im operativen Geschäft sehen.

2026 steht immer noch DAT oder DDU im Vertrag

DAT wurde in den Incoterms® 2020 zu DPU. DDU wurde mit den Incoterms® 2010 gestrichen; das Gegenstück ist DAP. CNF und C&F waren nie Incoterms®-Regeln; gemeint ist CFR. Diese Begriffe tauchen in Verträgen und Anmeldungen noch immer auf.

Häufige Fragen

Kommen Incoterms 2030?

Ja, die Arbeit hat begonnen. In ihrem im Januar 2026 veröffentlichten Global Policy Commissions Workplan 2026 kündigte die ICC an, mit der Überarbeitung der Incoterms®-Regeln zu beginnen, und nannte die Zielversion Incoterms® 2030.

Ein Veröffentlichungs- oder Inkrafttretensdatum hat die ICC aber nicht bekannt gegeben. Die einzige heute gültige Fassung ist Incoterms® 2020 – schreiben Sie weiterhin diese in Ihre Verträge.

Die Seite der ICC zur Revisionsgeschichte listet 1923, 1928, 1936, 1953, 1967, 1974, 1980, 1990, 2000, 2010 und 2020. Der Abstand zwischen den Fassungen lag zwischen 5 und 17 Jahren; eine Festlegung auf einen festen Zehnjahreszyklus gibt es nicht.

Welche Regel wird am häufigsten verwendet?

Das können wir nicht mit einer belegten Statistik beantworten – wir haben keine verlässlichen, zitierfähigen türkischen Daten dazu gefunden, wie oft welche Regel verwendet wird. Die in der Branche kursierenden Prozentzahlen haben keine Quelle.

Die Tendenz, die wir in der Praxis sehen: Türkische Exporteure arbeiten überwiegend mit FOB und CIF, Importeure mit EXW und FCA. Die richtige Regel ist aber nicht die „meistverwendete“, sondern die, die zu Ihrer Sendung passt.

Bindet eine Incoterms-Regel auch den Frachtführer?

Nein. Incoterms®-Regeln regeln das Kaufverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer; sie binden den Frachtführer nicht und ersetzen den Beförderungsvertrag nicht.

Die Haftung des Frachtführers bestimmt sich nach eigenen Regelwerken (CMR, Haag-Visby, Montreal, COTIF-CIM) und nach den Bedingungen des Transportdokuments. „Ich habe DAP verkauft, also soll der Frachtführer den Schaden zahlen“ funktioniert deshalb nicht.

Quellen

  1. ICC – Offizielle Seite zu Incoterms® 2020 Inkrafttreten und Geltungsbereich · iccwbo.org · abgerufen am 01.09.2026
  2. ICC – Revisionsgeschichte der Incoterms®-Regeln Liste der Fassungen von 1936 bis heute · iccwbo.org · abgerufen am 01.09.2026
  3. ICC – Incoterms® 2020 Checklist and Flowcharts Das Entscheidungsdiagramm der ICC selbst: FCA für Container- oder multimodalen Transport, FOB für konventionell an Bord verladenes Stück- oder Massengut; „all risks“-Deckung (LMA/IUA Clauses A) unter CIP · ICC-Publikation Nr. 817E, ISBN 978-92-842-0626-1, © 2022 · library.iccwbo.org (PDF, kostenlos) · abgerufen am 01.09.2026
  4. ICC – Incoterms® 2020 Introduction (Publikation Nr. 723E) Geltungsbereich der Regeln und die Fragen, die sie nicht regeln. Die Einführung ist von Charles Debattista (ICC Special Adviser, Incoterms® 2020 Drafting Group) unterzeichnet; laut eigenem Hinweis sind die Ansichten die des Autors und nicht Teil der Regeln · icc-switzerland.ch (kostenlos bei ICC Switzerland) · abgerufen am 01.09.2026
  5. ICC – Incoterms®-Marken- und Urheberrechtsrichtlinie Die Erläuterungen auf dieser Seite sind unsere eigenen Worte, keine Zitate aus dem ICC-Text · iccwbo.org · abgerufen am 01.09.2026
  6. UTİKAD – Rundschreiben zu Incoterms 2020 (13.01.2020, Nr. 2020/009) Die Änderung DAT→DPU und die Klarstellung unter FCA · utikad.org.tr · abgerufen am 01.09.2026
  7. UNCITRAL – CISG (Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf) Eigentumsübergang und Vertragsgültigkeit außerhalb des Anwendungsbereichs; die Türkiye ist seit dem 01.08.2011 Vertragspartei · uncitral.un.org · abgerufen am 01.09.2026

Diese Seite dient nur der Information und ist keine Rechts- oder Zollberatung. Verbindliche Quelle der Regeltexte ist die Publikation der ICC selbst; die Erläuterungen hier sind Zusammenfassung und Auslegung. Sprechen Sie mit Ihrem Zollagenten und Ihrem Rechtsberater, bevor Sie eine bindende Entscheidung treffen. Incoterms® ist eine eingetragene Marke der ICC.

Änderungsprotokoll

  1. Seite veröffentlicht; deutsche Fassung der türkischen Seite vom 01.09.2026. Grundlage: ICC Incoterms® 2020. Laut Workplan der ICC vom Januar 2026 hat die Überarbeitung Incoterms® 2030 begonnen; ein Veröffentlichungsdatum wurde nicht bekannt gegeben.