Transportversicherung: was ICC (A), (B) und (C) decken Der Frachtführer zahlt nach Kilo. Die Versicherung zahlt den Wert.

Verfasst von Efe Kamış · Mitgründer
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Grundlage Institute Cargo Clauses (1/1/09) · türkische Allgemeine Bedingungen der Transportversicherung für Güter · TTK · Versicherungsgesetz Nr. 5684
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Die Haftung des Frachtführers hängt vom Verschulden ab und ist je Kilogramm begrenzt; den Wert der Ware abzudecken war nie ihr Zweck. Den Wert der Ladung sichert die Transportversicherung. Der Standard, auf den die Incoterms® verweisen, sind die Institute Cargo Clauses des Londoner Markts: (A) deckt alle Gefahren außer den ausgeschlossenen, (B) und (C) decken nur die aufgezählten Gefahren. Nach Incoterms® 2020 muss der Verkäufer unter CIF mindestens eine Deckung nach (C) stellen, unter CIP mindestens nach (A). Die Transportversicherung für Waren, die aus der Türkiye ausgeführt oder in die Türkiye eingeführt werden, kann auch im Ausland abgeschlossen werden.

Frachtführerhaftung und Versicherung

Der Frachtführer zahlt nur für Schäden, für die er haftet, und auch dann nur bis zu einer Grenze je Kilogramm oder je Packstück; die Grenzen hängen vom Verkehrsträger ab und stehen auf der Seite Haftungsgrenzen des Frachtführers. Auch die Pflicht-Haftpflichtversicherung des Spediteurs deckt seine Haftung, nicht die Ladung (Der Spediteur im türkischen Recht).

Die Transportversicherung fragt nicht, wer schuld ist. Sie fragt, ob sich eine in der Police gedeckte Gefahr verwirklicht hat, und zahlt bis zur Versicherungssumme. Hat der Versicherer gezahlt, gehen die Rechte des Versicherten gegen den Frachtführer in Höhe der Zahlung auf ihn über (TTK Art. 1472/1). Deshalb gehört es auch zu den Pflichten des Versicherten, die Rechte gegen den Frachtführer zu wahren.

(A), (B), (C) in einer Tabelle

Herausgegeben werden die Klauseln von der Lloyd’s Market Association (LMA) und der International Underwriting Association (IUA); die geltende Fassung datiert vom 1. Januar 2009. Die Tabelle zeigt, welche Gefahr unter welcher Klausel gedeckt ist, vorbehaltlich der Ausschlüsse.

Institute Cargo Clauses 1/1/09: gedeckte Gefahren
Gefahr(A)(B)(C)
Feuer, Explosion✓✓✓
Schiff gestrandet, auf Grund gelaufen, gesunken oder gekentert✓✓✓
Landfahrzeug umgestürzt oder entgleist✓✓✓
Zusammenstoß oder Berührung des Beförderungsmittels mit einem äußeren Gegenstand außer Wasser✓✓✓
Entladung in einem Nothafen✓✓✓
Aufopferung in Großer Haverei, Seewurf✓✓✓
Erdbeben, Vulkanausbruch, Blitzschlag✓✓✗
Über Bord gespült✓✓✗
Eindringen von See-, Binnensee- oder Flusswasser in Schiff, Beförderungsmittel, Container oder Lagerort✓✓✗
Totalverlust eines Packstücks, das beim Laden oder Löschen über Bord geht oder herabfällt✓✓✗
Vorsätzliche Beschädigung durch rechtswidrige Handlung einer beliebigen Person✓✗✗
Piraterie✓✗✗
Andere nicht aufgezählte Verluste und Schäden, etwa Diebstahl✓✗✗

(A) ist keine Liste, sondern eine Deckung auf „all risks“-Basis: Gedeckt sind alle Verluste und Schäden außer den Ausschlüssen der Klauseln 4–7 (Klausel 1). (B) und (C) decken nur die aufgezählten Ereignisse (Klausel 1.1–1.3). Alle drei decken Beiträge zur Großen Haverei und Bergungskosten (Klausel 2). Für Luftfracht gibt es eigene Klauseln, die Institute Cargo Clauses (Air), ebenfalls auf „all risks“-Basis.

Bei allen dreien ausgeschlossen

  • Vorsätzliches Fehlverhalten des Versicherten (Klausel 4.1).
  • Gewöhnliche Leckage, gewöhnlicher Gewichts- oder Volumenverlust und gewöhnliche Abnutzung (Klausel 4.2).
  • Unzureichende oder ungeeignete Verpackung, wenn der Versicherte oder seine Angestellten verpackt haben oder die Verpackung vor Beginn der Deckung erfolgte. Auch das Stauen im Container gilt als „Verpackung“ (Klausel 4.3).
  • Innerer Verderb oder natürliche Beschaffenheit der Ware (Klausel 4.4).
  • Verspätung, auch wenn eine versicherte Gefahr sie verursacht hat (Klausel 4.5).
  • Zahlungsunfähigkeit des Reeders oder Schiffsbetreibers, wenn der Versicherte bei der Verladung davon wusste oder im gewöhnlichen Geschäftsgang hätte wissen müssen (Klausel 4.6).
  • Untauglichkeit von Schiff, Beförderungsmittel oder Container, wenn der Versicherte sie bei der Verladung kannte (Klausel 5).
  • Kriegs- und Streikgefahren (Klauseln 6–7). Sie werden mit den gesonderten Institute War Clauses (Cargo) und Institute Strikes Clauses (Cargo) eingeschlossen.

Wann die Deckung beginnt und endet

Die Klauseln von 2009 gelten „warehouse to warehouse“, also von Lager zu Lager. Die Deckung beginnt, sobald die Ware in dem in der Police genannten Lager zur sofortigen Verladung auf das Fahrzeug erstmals bewegt wird, und läuft während des gewöhnlichen Transportverlaufs weiter (Klausel 8.1). Sie endet mit dem ersten der folgenden Ereignisse:

  • Abschluss der Entladung vom Fahrzeug im letzten Lager am Bestimmungsort,
  • Abschluss der Entladung in einem anderen Lager, das der Versicherte zur Lagerung oder Verteilung wählt,
  • der Versicherte beginnt, ein Fahrzeug oder einen Container außerhalb des gewöhnlichen Transportverlaufs zur Lagerung zu nutzen,
  • 60 Tage nach Abschluss der Löschung aus dem Schiff im letzten Löschhafen (Klausel 8.1.4).

Nach den Luftfracht-Klauseln liegt die äußerste Grenze bei 30 Tagen nach Abschluss der Entladung aus dem Luftfahrzeug (Air, Klausel 6.1.4).

Die türkischen Allgemeinen Bedingungen

In der Türkiye gelten für die Gütertransportversicherung die Allgemeinen Bedingungen der Gütertransportversicherung (Emtia Nakliyat Sigortası Genel Şartları; in Kraft seit 1. Januar 1953, zuletzt geändert am 11. Mai 2002). Sie verweisen nicht auf die ICC und weichen in einigen Punkten ab:

  • Dauer: Die Deckung beginnt mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer und endet mit der Ablieferung, spätestens am Ende des 15. Tages nach der Entladung. Wurde die Beförderung einer Speditionsfirma übertragen, beginnt sie mit der Übernahme der Ware durch diese Firma und endet spätestens 30 Tage nach der Entladung (Art. 8).
  • Selbstbehalt: Sofern die besonderen Bedingungen nichts anderes bestimmen, gilt bei besonderer Haverei ein Selbstbehalt von 3 %; bei Sinken, Strandung, Zusammenstoß, Feuer, Explosion, Entladung in einem Nothafen und ähnlichen Fällen gilt er nicht (Art. 20).
  • Versicherungswert: Bei Fertig- und Halbfertigwaren der Wert am Verladeort zuzüglich Kosten, nicht rückforderbarer Fracht, Prämie und 10 % Gewinnaufschlag. Liegt die Versicherungssumme darunter, wird die Entschädigung im selben Verhältnis gekürzt (Art. 25).

Der Türkiye Sigorta Birliği (TSB), der Verband der Versicherer in der Türkiye, veröffentlicht einen türkischen Text der ICC unter dem Namen „Enstitü Yük Klozları“; dieser Text ist die Fassung von 1982 (CL.252). Der Text von 1982 schließt unzureichende Verpackung aus, gleich wer verpackt hat; der Text von 2009 nur die Verpackung durch den Versicherten oder vor Beginn der Deckung. Prüfen Sie, welche Fassung in Ihrer Police genannt ist.

Nach dem Versicherungsgesetz müssen in der Türkiye ansässige Personen ihre versicherbaren Interessen in der Türkiye bei Versicherern versichern, die in der Türkiye tätig sind; die Transportversicherung für Waren, die ausgeführt oder eingeführt werden, kann jedoch auch im Ausland abgeschlossen werden (Gesetz Nr. 5684 Art. 15/2-a).

Wenn ein Schaden eintritt

  • Schaden mindern: Der Versicherte muss angemessene Maßnahmen ergreifen, um den Schaden abzuwenden oder zu mindern, und alle Rechte gegen Frachtführer, Verwahrer und andere Dritte wahren und ausüben; die angemessenen Kosten dafür erstattet der Versicherer zusätzlich zur Entschädigung (ICC Klausel 16).
  • Vorbehalt beim Frachtführer anbringen: Ein Schadensprotokoll bei der Ablieferung und eine rechtzeitige schriftliche Anzeige erhalten den Regressanspruch des Versicherers. Beeinträchtigt der Versicherte die Rechte, die auf den Versicherer übergegangen sind, haftet er dem Versicherer (TTK Art. 1472/2).
  • Recht: Die ICC unterliegen englischem Recht und englischer Praxis (Klausel 19). Bei einer Police nach türkischem Recht trägt der Versicherer die Beweislast dafür, dass eine Gefahr außerhalb der Deckung liegt (TTK Art. 1409/2).

Wenn es schiefgeht

Die Deckung nach (C), die mit CIF kommt, deckt keinen Diebstahl

Die Mindestdeckung, die der Verkäufer unter CIF stellen muss, ist (C), und (C) zählt weder Diebstahl noch eindringendes Wasser auf. Will der Käufer eine breitere Deckung, muss er sie in den Kaufvertrag schreiben oder selbst eine Zusatzversicherung abschließen.

Der Schaden geht auf unzureichende Verpackung zurück

Hat der Absender die Verpackung oder das Stauen im Container selbst übernommen und entsteht der Schaden daraus, zahlt keine Klausel, auch (A) nicht. Wählen Sie bei empfindlicher Ladung eine Verpackung, die zu den Beförderungsbedingungen passt.

Die Ware liegt im Ankunftshafen fest

Nach den ICC endet die Deckung 60 Tage nach der Löschung aus dem Schiff, nach den türkischen Allgemeinen Bedingungen deutlich früher. Ist mit langer Lagerung oder Wartezeit beim Zoll zu rechnen, fragen Sie den Versicherer vorab nach einer Verlängerung.

Die Ware wird ohne Vorbehalt beim Frachtführer übernommen

Zahlt der Versicherer, kann aber beim Frachtführer keinen Regress nehmen, können die Folgen des Verhaltens, das den Regress vereitelt hat, auf den Versicherten zurückfallen (TTK Art. 1472/2). Nehmen Sie bei beschädigter Ablieferung ein Schadensprotokoll auf.

Häufige Fragen

Deckt Klausel (A) wirklich alles?

Nein. (A) ist eine Deckung auf „all risks“-Basis, doch es gelten die Ausschlüsse der Klauseln 4–7: Vorsatz, gewöhnlicher Schwund, unzureichende Verpackung durch den Versicherten, die Beschaffenheit der Ware, Verspätung, bestimmte Fälle von Zahlungsunfähigkeit und Untauglichkeit, Krieg und Streik. Krieg und Streik werden mit gesonderten Klauseln eingeschlossen.

Muss die Transportversicherung in der Türkiye abgeschlossen werden?

Nicht für Waren, die ausgeführt oder eingeführt werden. Nach Art. 15/2-a des Versicherungsgesetzes Nr. 5684 kann diese Versicherung auch im Ausland abgeschlossen werden.

Warum ist das Deckungsniveau bei CIF und CIP verschieden?

In den Incoterms® 2020 blieb das Minimum bei CIF bei (C), bei CIP wurde es auf (A) angehoben. Die Parteien können im Vertrag ein höheres oder niedrigeres Niveau vereinbaren. Einzelheiten stehen auf der Seite Incoterms® 2020.

Versichert mein Spediteur die Ladung?

Nicht automatisch. Die Pflichtversicherung des Spediteurs gilt seiner eigenen Haftung. Die Transportversicherung ist nur dann seine Aufgabe, wenn es vereinbart ist; sind die UTİKAD-Regeln Teil des Vertrags, braucht es ein schriftliches Verlangen.

Quellen

  1. LMA/IUA – Institute Cargo Clauses (A), (B), (C), 1/1/09 Klausel 1 (Gefahren), Klausel 2 (Große Haverei), Klauseln 4–7 (Ausschlüsse), Klausel 8 (Dauer), Klausel 16 (Pflichten des Versicherten), Klausel 19 (Recht); von einem Versicherer veröffentlichte Abschriften · (A) · (B) · (C) · abgerufen am 29.09.2026
  2. LMA/IUA – Institute Cargo Clauses (Air), War Clauses (Cargo), 1/1/09 Air, Klausel 6.1.4 (30 Tage); Kriegsgefahren werden mit einer gesonderten Klausel eingeschlossen · Air · War · abgerufen am 29.09.2026
  3. Allgemeine Bedingungen der Gütertransportversicherung (in Kraft seit 01.01.1953, zuletzt geändert am 11.05.2002) Art. 8 (Dauer), Art. 20 (Selbstbehalt), Art. 25 (Versicherungswert, Unterversicherung) · seddk.gov.tr (PDF) · abgerufen am 29.09.2026
  4. Türkiye Sigorta Birliği (TSB) – Institute Cargo Clauses (A), türkischer Text CL.252 (Fassung 1982), Klausel 4.3 Verpackungsausschluss · tsb.org.tr (PDF) · abgerufen am 29.09.2026
  5. Versicherungsgesetz Nr. 5684 Art. 15/1 und 15/2-a (Transportversicherung für aus- und eingeführte Waren kann im Ausland abgeschlossen werden) · mevzuat.gov.tr · abgerufen am 29.09.2026
  6. Türkisches Handelsgesetzbuch Nr. 6102 Art. 1409/2 (Beweis des Ausschlusses), Art. 1472 (Forderungsübergang und Haftung des Versicherten) · mevzuat.gov.tr · abgerufen am 29.09.2026
  7. ICC – Incoterms® 2020 Mindestdeckung (C) unter CIF und (A) unter CIP · iccwbo.org · abgerufen am 29.09.2026

Diese Seite dient nur der Information. Sie ist keine Versicherungs- oder Rechtsberatung. Klauseln und Allgemeine Bedingungen wurden unmittelbar gelesen, die Klausel- und Artikelnummern stehen im Text; die Klauseltexte sind urheberrechtlich geschützt (LMA/IUA) und hier zusammengefasst. Was eine Police deckt, bestimmt die Police selbst mit ihren besonderen Bedingungen, Klauseln und ihrer Fassung; zu Prämie, Selbstbehalt und Deckung fragen Sie Ihren Versicherer oder Makler.

Änderungsprotokoll

  1. Seite veröffentlicht. Alle Quellen wurden unmittelbar gelesen: die ICC in den von Versicherern veröffentlichten Texten 1/1/09, die türkischen Allgemeinen Bedingungen im PDF der SEDDK, der türkische Klauseltext beim TSB und die Gesetzesvorschriften auf mevzuat.gov.tr.