VGM Türkiye: verifizierte Bruttomasse, Regeln 2026 Ein Container ohne Wiegung kommt nicht an Bord.

Verfasst von Efe Kamış · Mitgründer
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Grundlage SOLAS VI/2 (MSC.380(94)) · Türkische Richtlinie über die Ermittlung und Meldung der Bruttomasse gepackter Container (12.05.2026)
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Nach SOLAS muss seit dem 1. Juli 2016 die verifizierte Bruttomasse (VGM; im türkischen Recht DBA) jedes gepackten Containers vor der Verladung dem Beförderer gemeldet werden; ein gepackter Container ohne diese Angabe wird nicht verladen. Verantwortlich ist der Ablader (Shipper). Nach der neuen Richtlinie des Ministeriums, die in der Türkiye seit dem 12. Mai 2026 gilt, stellt die VGM-Bescheinigung nur ein zugelassener Wiegebetrieb aus, und zwar über das VGM-Informationssystem des Ministeriums. Die Bescheinigung gilt 30 Tage, und die Abweichung zwischen gemeldeter und tatsächlicher Masse darf ±5 % nicht überschreiten. Die Linienreederei darf vom Ablader kein Entgelt dafür verlangen, dass sie die VGM an den Beförderer weitergibt.

Die SOLAS-Regel

Mit der Änderung von SOLAS Regel VI/2 (MSC.380(94)) hat die IMO die Verifizierung der Bruttomasse gepackter Container vor dem Stauen zur Pflicht gemacht; die Änderung trat am 1. Juli 2016 in Kraft. Nach den Richtlinien der IMO ist der Ablader dafür verantwortlich, die Masse zu verifizieren und sie so rechtzeitig in den Versanddokumenten zu melden, dass der Kapitän sie für den Stauplan verwenden kann (MSC.1/Circ.1475).

In der türkischen Richtlinie ist die „Bruttomasse“ die Summe aus Ladung, Pack- und Verpackungsmaterial und Ladungssicherungsmaterial im Container, einschließlich der Tara des Containers (Art. 4). Ein gepackter Container ohne VGM-Angabe darf nicht auf ein Schiff geladen werden (Art. 12/2).

Methode 1 und Methode 2

VGM-Methoden in der türkischen Richtlinie
MethodeWieWer sie anwenden darf
Methode 1 Der Container wird gewogen, sobald er vollständig verschlossen und transportbereit ist. Er kann auf dem Auflieger gewogen werden; das Leergewicht des Fahrzeugs wird abgezogen, der Kraftstoff berücksichtigt. Mehrere Container auf einem Fahrzeug werden einzeln gewogen (Art. 23). Jeder Ablader, über einen zugelassenen Wiegebetrieb
Methode 2 Jedes Packstück, jede Verpackung und jedes Sicherungsmaterial, das in den Container kommt, wird gewogen, und die Tara des Containers wird addiert (Art. 24/1). Nur Ablader mit dem Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) oder einer anerkannten Person, die von der Verwaltung als Wiegebetrieb zugelassen sind (Art. 24/2)

Für Ladung, die sich nicht für Methode 2 eignet, etwa Schrott, loses (unverpacktes) Getreide, Schüttgut und unbearbeitete Marmorblöcke, ist Methode 1 vorgeschrieben (Art. 24/3). Die Tara steht gut sichtbar auf dem Container (Art. 9/2).

Die VGM-Bescheinigung

  • Wer sie ausstellt: nur ein zugelassener Wiegebetrieb und nur über das VGM-Informationssystem; Terminals und Beförderer dürfen eine Bescheinigung, die außerhalb des Systems erstellt wurde, nicht annehmen (Art. 13/3, 13/6, 15/5).
  • Inhalt: Containernummer, maximale Nutzlast, VGM, Datum und Uhrzeit der Wiegung, Nummer der Waage, Methode, voraussichtliches Terminal, Wiegebetrieb, Ablader und die Person, die die Bescheinigung ausstellt; dazu zwei Fotos, die bei der Wiegung von vorn und von hinten aufgenommen werden und auf denen Containernummer und Kennzeichen des Fahrzeugs zu lesen sind (Art. 5/4).
  • Gültigkeit: 30 Tage; wird der Container in dieser Frist nicht verschifft, ist eine neue Bescheinigung nötig. Eine neue Bescheinigung für denselben Container setzt voraus, dass seit der vorigen 5 Tage vergangen sind (Art. 13/4–5).
  • Berichtigung: Falsch eingegebene Angaben werden berichtigt, bevor der Container das Terminal erreicht, und innerhalb von 72 Stunden nach Erstellung der Bescheinigung (Art. 11/1).
  • Toleranz: Die Abweichung zwischen gemeldeter VGM und tatsächlicher Bruttomasse darf ±5 % nicht überschreiten; diese Spanne entbindet den Ablader nicht von der Pflicht, die Masse richtig zu ermitteln. Ergibt eine Wiegung im Terminal eine Abweichung von mehr als ±5 %, stellt das Terminal die endgültige Bescheinigung aus und meldet dies dem Hafenkapitän (Art. 7).
  • Maximale Nutzlast: Für einen Container, der über die maximale Nutzlast auf seinem Sicherheits-Zulassungsschild hinaus beladen ist, wird keine Bescheinigung ausgestellt, und er wird nicht auf das Schiff geladen (Art. 8, 20/1-ç).

Wer wofür verantwortlich ist

  • Ablader: lässt die VGM nach Methode 1 oder Methode 2 ermitteln, meldet sie dem Beförderer und dem Terminal und bewahrt die Unterlagen mindestens drei Jahre auf (Art. 16). Er kann die Arbeit vertraglich an einen Wiegebetrieb oder ein Terminal vergeben, die Verantwortung bleibt aber bei ihm (Art. 15/4).
  • Sammelcontainer (LCL): Liegt Ladung mehrerer Beteiligter im Container, lässt der Ablader im Frachtvertrag oder der Spediteur, der als Ablader auftritt, die VGM nach Methode 1 ermitteln (Art. 21).
  • Linienreederei und Agent: geben die VGM an den Beförderer weiter und dürfen dafür vom Ablader keine Zahlung verlangen (Art. 5/7, 19/1-a).
  • Terminal: Nimmt es einen gepackten Container ohne Bescheinigung an, wiegt es ihn vor der Verladung nach Methode 1 und benachrichtigt den Ablader (Art. 12/1).
  • Wiegeentgelt: Die Verwaltung legt ein Höchstentgelt für die VGM-Ermittlung fest und erhöht es jedes Jahr um den Neubewertungssatz (Art. 14/1). Einen Betrag nennt diese Seite nicht.

Wenn der Container zurückgewiesen wird

Wird ein Container zurückgewiesen, weil keine VGM-Bescheinigung ausgestellt wurde, richten sich Kosten wie vorübergehende Lagerung, Rückgabe an den Ablader und Demurrage zwischen den Parteien nach Privatrecht (Art. 5/6). Wirtschaftliche Verluste, weil VGM-Angaben nicht oder falsch gemeldet wurden, werden nach dem Vertrag zwischen den Parteien geregelt (Art. 11/3). Einzelheiten zu Demurrage und Lagergeld finden Sie unter Demurrage, Detention und Lagergeld.

Wenn es schiefgeht

Ein Wiegeschein wird für eine VGM-Bescheinigung gehalten

Der Schein einer nicht zugelassenen Brückenwaage ist keine VGM-Bescheinigung. Die Bescheinigung stellt nur ein zugelassener Wiegebetrieb aus, über das VGM-Informationssystem.

Die Bescheinigung ist 30 Tage alt

Mit einer abgelaufenen Bescheinigung kann der Container nicht verschifft werden; eine neue ist nötig. Rechnen Sie diese Frist ein, wenn sich das Schiff verspätet.

Ein Marmorblock wird nach Methode 2 gemeldet

Für unbearbeitete Marmorblöcke, Schrott und Schüttgut ist Methode 2 nicht zulässig; der Container muss gewogen werden.

Im Sammelcontainer meldet jeder seine eigene Ladung

Bei einem LCL-Container wird die VGM für den ganzen Container nach Methode 1 ermittelt; veranlasst wird das vom Ablader oder vom Spediteur, der als Ablader auftritt.

Häufige Fragen

Sind VGM und DBA dasselbe?

Ja. VGM (Verified Gross Mass) ist der englische Begriff in SOLAS; im türkischen Recht heißt er doğrulanmış brüt ağırlık (DBA).

Braucht ein leerer Container eine VGM?

Nein. Für leere Container ist keine VGM erforderlich, wer einen leeren Container übergibt, muss aber sicherstellen, dass er wirklich leer ist (Art. 9/1).

Die Linienreederei berechnet eine VGM-Gebühr. Muss ich sie zahlen?

Nach der Richtlinie darf dem Ablader für die Übermittlung der VGM an den Beförderer kein Entgelt weiterberechnet werden (Art. 5/7, 19/1-a). Die Wiegung selbst ist kostenpflichtig; sie stellt der Wiegebetrieb oder das Terminal in Rechnung (Art. 17/1-ç, 20/1-c).

Kann ich Methode 2 mit meiner eigenen Waage anwenden?

Nur wenn Sie den Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) oder einer anerkannten Person haben und die Verwaltung Sie als Wiegebetrieb zugelassen hat (Art. 24/2).

Quellen

  1. IMO – Entschließung MSC.380(94), Änderung von SOLAS VI/2 Pflicht zur Verifizierung der Bruttomasse gepackter Container; in Kraft am 1. Juli 2016 · imo.org (PDF) · imo.org · abgerufen am 29.09.2026
  2. IMO – MSC.1/Circ.1475, VGM-Richtlinien Die Verantwortung des Abladers; Methode 1 und Methode 2 · imo.org (PDF) · abgerufen am 29.09.2026
  3. Türkisches Ministerium für Verkehr und Infrastruktur – Richtlinie über die Ermittlung und Meldung der Bruttomasse gepackter Container im Seeverkehr (12.05.2026, Ministerialgenehmigung Nr. 3638154) Art. 4, 5, 7, 8, 9, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 19, 21, 23, 24; Art. 30 (Aufhebung der Richtlinie vom 15.01.2021), Art. 31 (Inkrafttreten mit der Genehmigung) · denizcilik.uab.gov.tr (PDF) · abgerufen am 29.09.2026

Diese Seite dient nur der Information. Die Texte der IMO und die Richtlinie des Ministeriums wurden unmittelbar gelesen, die Artikelnummern stehen im Text. Ein Wiegeentgelt nennen wir nicht, weil die Verwaltung es festlegt und jedes Jahr anpasst. Cut-off-Zeiten sind je nach Beförderer und Terminal verschieden; maßgeblich ist die Zeit in Ihrer Buchungsbestätigung.

Änderungsprotokoll

  1. Seite veröffentlicht. Alle Quellen wurden unmittelbar gelesen: die SOLAS-Regel und die IMO-Richtlinien in den von der IMO veröffentlichten Texten, die türkische Praxis im unterzeichneten Text der Richtlinie vom 12.05.2026, den die Generaldirektion für Seeverkehr veröffentlicht hat.