Gefahrgut nach Verkehrsträger: IMDG, ADR, RID, IATA Eine Ladung, vier Regelwerke. Anderer Verkehrsträger, andere Regel.

Verfasst von Efe Kamış · Mitgründer
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Grundlage IMDG · ADR · RID · ICAO/IATA · vier türkische Verordnungen und SHT-18
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Für Gefahrgut gilt bei jedem Verkehrsträger ein eigenes internationales Regelwerk: auf See der IMDG-Code, auf der Straße das ADR, auf der Schiene das RID und in der Luft die ICAO Technical Instructions mit der darauf beruhenden IATA DGR. In der Türkiye gibt es für jeden Verkehrsträger auch eine eigene Verordnung; sie legt Absendern, Empfängern, Verladern und mitunter dem Spediteur Pflichten auf. Auf der Straße braucht jedes Unternehmen, das im letzten Kalenderjahr 20 Tonnen oder mehr Gefahrgut versandt oder empfangen hat, eine Gefahrgut-Tätigkeitsbescheinigung. In der Luft gilt die Ladezustandsgrenze von 30 % für Lithium-Ionen-Batterien seit 2026 auch für Batterien, die mit Ausrüstung verpackt sind.

Vier Verkehrsträger, vier Regelwerke

Internationales Regelwerk und türkische Verordnung für die Beförderung gefährlicher Güter
VerkehrsträgerInternationales RegelwerkGeltende FassungTürkische Verordnung
See IMDG-Code (IMO) Änderung 42-24: verbindlich ab 1. Januar 2026, 2025 freiwillig anwendbar (MSC.556(108)) Verordnung über die Beförderung gefährlicher Ladung auf See und die Ladungssicherung (Amtsblatt 14.11.2021)
Straße ADR (Beitritt der Türkiye am 22. Februar 2010) ADR 2025: die vorherige Fassung durfte bis 30. Juni 2025 verwendet werden (ADR 1.6.1.1) Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (Amtsblatt 18.06.2022)
Schiene RID (OTIF, COTIF Anhang C) RID 2025: ab 1. Januar 2025 Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn (Amtsblatt 16.07.2015)
Luft ICAO Technical Instructions (Doc 9284); IATA DGR TI 2025–2026; IATA DGR 67. Ausgabe, 1. Januar 2026 SHT-18, Anweisung über die sichere Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr (türkische Zivilluftfahrtbehörde, 04.06.2025)

Die türkischen Übersetzungen von ADR 2025 und RID 2025 veröffentlicht die Generaldirektion für die Regulierung von Verkehrsdienstleistungen auf ihrer Website. Die IATA DGR erscheint jedes Jahr in neuer Ausgabe. Läuft eine Sendung über mehr als einen Verkehrsträger, gilt für jeden Abschnitt dessen eigenes Regelwerk: Eine Sendung für den Luftverkehr muss auch auf dem Straßen-, See- oder Schienenabschnitt bis zum Flughafen die Vorschriften dieses Verkehrsträgers einhalten (SHT-18 Art. 29).

Straße: die Tätigkeitsbescheinigung

Die türkische Straßenverordnung verlangt von Unternehmen in der Beförderungskette eine Gefahrgut-Tätigkeitsbescheinigung (TMFB) (Art. 7):

  • Beförderer und Betreiber von Tankcontainern, unabhängig von der Menge.
  • Unternehmen, die im letzten Kalenderjahr 20 Tonnen oder mehr Gefahrgut empfangen oder versandt haben; oberhalb dieser Schwelle ebenso Verpacker, Verlader, Befüller und Entlader.
  • Unternehmen, die mit Klasse 1 (außer 1.4S) und Klasse 7 (außer Fällen nach ADR 1.7.1) umgehen, unabhängig von der Menge.

Bei Empfängern und Entladern zählen Tätigkeiten unter den Freistellungen nach ADR 3.3, 3.4 und 3.5 nicht zur Menge (Art. 7/2). Beruht die Beförderung auf einem Vertrag, ist nach der Verordnung Absender, wer im Vertrag als „Absender“ genannt ist (Art. 4). Steht dort ein Spediteur als Absender, treffen ihn also die Pflichten des Absenders.

See: Ladungsbeteiligte und Packzertifikat

Nach der türkischen Seeverordnung ist „Ladungsbeteiligter“ der Absender, Empfänger oder Vertreter der gefährlichen Ladung oder der Spediteur (Art. 4/1-v). Der Ladungsbeteiligte (Art. 9):

  • erstellt die vorgeschriebenen Dokumente und sorgt dafür, dass sie die Ladung begleiten,
  • sorgt dafür, dass die Ladung richtig klassifiziert, verpackt, gekennzeichnet, bezettelt und mit Großzetteln versehen ist,
  • sorgt für sicheres Beladen, Stauen und Sichern in zugelassenen Verpackungen und Güterbeförderungseinheiten.

Das Container-/Fahrzeugpackzertifikat des IMDG-Codes füllt die Person aus und unterschreibt es, die die Ladung in den Container packt und nach IMDG 1.3 geschult ist. Es wird dem Hafen vor oder mit der Ladung vorgelegt, und eine Kopie kommt an die Innenwand des rechten Türflügels des Containers (Art. 15/4). UN-zertifizierte Verpackungen sind Pflicht (Art. 15/3). Ändern sich die IMO-Vorschriften, gelten die aktuellen IMO-Bestimmungen (Art. 24/4).

Luft und Lithiumbatterien

SHT-18 beruht auf den ICAO Technical Instructions; sofern nichts anderes bestimmt ist, wird das Beförderungsdokument mindestens auf Englisch ausgestellt (Art. 30). Für Lithium-Ionen-Batterien legt der IATA-Leitfaden 2026 die Grenze für den Ladezustand (SoC) so fest:

Ladezustandsgrenze für Lithium-Ionen-Batterien im Luftverkehr (IATA, 2026)
VersandartVerpackungsanweisungGrenze von 30 % SoC
Batterie allein PI 965 (UN 3480) Verbindlich; darüber nur mit Genehmigung des Ursprungsstaats und des Staats des Betreibers
Mit Ausrüstung verpackt PI 966 (UN 3481) Verbindlich ab 1. Januar 2026: alle Batterien in Abschnitt I, Batterien über 2,7 Wh in Abschnitt II
In Ausrüstung enthalten PI 967 (UN 3481) Nicht verbindlich, dringend empfohlen (30 % oder 25 % angezeigte Kapazität)

Sicherheitsdatenblatt

Wer einen als gefährlich eingestuften Stoff oder ein solches Gemisch liefert, muss dem Abnehmer ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) übergeben, das eine zertifizierte Fachperson für Chemikalienbewertung erstellt hat (türkische KKDİK-Verordnung Art. 27). Abschnitt 14 des Blatts enthält die Angaben zum Transport: UN-Nummer, ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung und Transportgefahrenklasse. Wer wissen will, ob eine Ladung Gefahrgut ist, schaut zuerst hier nach.

Wenn es schiefgeht

Der Spediteur steht im Vertrag als Absender

Nach der Straßenverordnung ist Absender, wer im Vertrag als „Absender“ genannt ist, und die Pflichten gehen auf ihn über. Auf See fällt der Spediteur ohnehin unter den Begriff „Ladungsbeteiligter“. Klären Sie von Anfang an, wer in welcher Eigenschaft genannt wird.

Das Packzertifikat unterschreibt jemand ohne Schulung

Das Zertifikat wird dem Hafen vor oder mit der Ladung vorgelegt; die Unterschrift einer Person ohne Schulung oder eine fehlende Kopie an der Tür verstößt gegen die Verordnung.

Ein Produkt mit Akku geht voll geladen in die Luftfracht

Für Lithium-Ionen-Batterien, die mit Ausrüstung verpackt sind, ist die Grenze von 30 % seit 2026 verbindlich. In Abschnitt I dürfen Batterien mit höherem Ladezustand nur mit schriftlicher Genehmigung des Ursprungsstaats und des Staats des Betreibers befördert werden.

Dokumente nach einer alten Fassung

Auf See ist die Änderung 42-24 seit 1. Januar 2026 verbindlich; auf der Straße endete die Übergangsfrist für das alte ADR am 30. Juni 2025. Prüfen Sie Ihre Vorlagen für Dokumente und Gefahrzettel gegen die aktuelle Fassung.

Häufige Fragen

Wie erkenne ich, ob meine Ladung Gefahrgut ist?

Verlangen Sie von Ihrem Lieferanten das Sicherheitsdatenblatt und sehen Sie in Abschnitt 14 nach. Stehen dort eine UN-Nummer und eine Transportgefahrenklasse, wird die Ladung als Gefahrgut befördert.

Kann eine nach ADR vorbereitete Ladung auch per Schiff oder Flugzeug gehen?

Nicht ohne Weiteres. Jeder Verkehrsträger hat sein eigenes Regelwerk; auf dem Seeabschnitt gilt der IMDG-Code, auf dem Luftabschnitt gelten die ICAO Technical Instructions. Luftfracht muss auch auf dem Straßenabschnitt bis zum Flughafen das ADR einhalten (SHT-18 Art. 29).

Ich versende weniger als 20 Tonnen im Jahr. Brauche ich die Tätigkeitsbescheinigung?

Auf der Straße als Absender unterhalb der Schwelle in der Regel nicht; bei Klasse 1 (außer 1.4S) und Klasse 7 kommt es aber nicht auf die Menge an. Für Verpacken, Verladen und Befüllen wird die Schwelle jeweils gesondert berechnet (Art. 7/1).

Hat der Spediteur Pflichten bei gefährlicher Ladung?

Auf See ja: Die Verordnung zählt den Spediteur zu den „Ladungsbeteiligten“ (Art. 4/1-v) und gibt dem Ladungsbeteiligten Pflichten bei Dokumenten, Klassifizierung und Beladung (Art. 9). Zur Pflicht des Versenders, den Spediteur schriftlich über gefährliche Ladung zu informieren, siehe Der Spediteur im türkischen Recht.

Quellen

  1. IMO – Resolution MSC.556(108), Änderung 42-24 des IMDG-Codes Inkrafttreten am 1. Januar 2026, freiwillige Anwendung ab 1. Januar 2025 · imo.org (PDF) · abgerufen am 29.09.2026
  2. ADR 2025, türkische Übersetzung (Band I) und Eintrag im UN-Vertragsregister Übergangsfrist nach 1.6.1.1; Beitritt der Türkiye am 22.02.2010 · uhdgm.uab.gov.tr (PDF) · treaties.un.org · abgerufen am 29.09.2026
  3. OTIF – RID 2025 Ab 1. Januar 2025 geltender Text · otif.org (PDF) · abgerufen am 29.09.2026
  4. IATA – Lithium Battery Guidance Document 2026 und wesentliche Änderungen der DGR 67 Ladezustandsgrenzen für PI 965, 966, 967; ICAO TI 2025–2026 und DGR 67. Ausgabe · iata.org (PDF) · DGR 67 (PDF) · abgerufen am 29.09.2026
  5. Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, Amtsblatt 18.06.2022 / 31870 Art. 4 (Absender), Art. 7 (Tätigkeitsbescheinigung und Schwelle von 20 Tonnen); gelesen wurde der aktuelle Text mit allen Änderungen · resmigazete.gov.tr · abgerufen am 29.09.2026
  6. Verordnung über die Beförderung gefährlicher Ladung auf See und die Ladungssicherung, Amtsblatt 14.11.2021 / 31659 Art. 4/1-v (Ladungsbeteiligter), Art. 9, Art. 15/3–4 (UN-Verpackungen, Packzertifikat), Art. 24/4 (aktuelle IMO-Vorschriften); die Änderung vom 24.09.2025 berührt diese Artikel nicht · resmigazete.gov.tr · abgerufen am 29.09.2026
  7. Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn, Amtsblatt 16.07.2015 / 29418 Nationale Verordnung für die Schiene auf Grundlage des RID (geändert im Amtsblatt 03.02.2023) · resmigazete.gov.tr · abgerufen am 29.09.2026
  8. Türkische Zivilluftfahrtbehörde – SHT-18, 04.06.2025 Art. 29 (Oberflächenbeförderung), Art. 30 (Sprache der Dokumente) · shgm.gov.tr (PDF) · abgerufen am 29.09.2026
  9. KKDİK-Verordnung, Amtsblatt 23.06.2017 / 30105 (Doppelausgabe) Art. 27 (Sicherheitsdatenblatt), Anhang 2 Abschnitt 14 (Angaben zum Transport) · resmigazete.gov.tr · abgerufen am 29.09.2026

Diese Seite dient nur der Information. Sie ersetzt keinen Gefahrgutbeauftragten. Regelwerke und Verordnungen wurden unmittelbar gelesen, die Artikelnummern stehen im Text. Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation von Gefahrgut hängen vom Stoff und vom Verkehrsträger ab; wenden Sie sich für Ihre Ladung an Ihren Gefahrgutbeauftragten und Ihren Beförderer.

Änderungsprotokoll

  1. Seite veröffentlicht. Alle Quellen wurden unmittelbar gelesen: die internationalen Regelwerke in den Texten von IMO, OTIF, Vereinten Nationen, türkischer Verkehrsregulierungsbehörde und IATA, die türkischen Verordnungen im Amtsblatt und in den aktuellen Texten auf mevzuat.gov.tr, SHT-18 bei der Zivilluftfahrtbehörde.