A.TR ist kein Ursprungsnachweis.
Die beiden Dokumente beweisen Verschiedenes. A.TR zeigt, dass eine Ware sich innerhalb der Zollunion Türkiye–EU im freien Verkehr befindet – nicht, wo sie hergestellt wurde. EUR.1 weist den Präferenzursprung nach und eröffnet den ermäßigten oder den Nullzollsatz eines Präferenzabkommens. Deshalb kann Ware chinesischen Ursprungs, die in der Türkiye im freien Verkehr ist, mit einer A.TR zollfrei in die EU gelangen, während ein Antidumpingzoll nach Ursprung weiterhin greift.
Der Unterschied in einer Tabelle
| Thema | Warenverkehrsbescheinigung A.TR | Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 |
|---|---|---|
| Was sie beweist | Status des freien Verkehrs | Präferenzursprung |
| Rechtsgrundlage | Zollunion Türkiye–EU | Präferenzabkommen (revidierte PEM und andere) |
| Erfasste Waren | Gewerbliche Waren und landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse | Waren, die die Ursprungsregeln des Abkommens erfüllen |
| Spielt der Ursprung eine Rolle | Nein – auch Drittlandsware kann damit reisen | Ja – die Ursprungsregeln müssen erfüllt sein |
| Vorlagefrist | 4 Monate ab Ausstellung | 10 Monate nach revidierter PEM |
| Wer stellt sie aus | Die Zollbehörde auf Antrag des Ausführers (in der Türkiye mit Bestätigung der Kammer und Genehmigung des Zolls) | |
| Vorteil | Kein Zoll | Ermäßigter Zoll oder kein Zoll |
| Handelspolitische Maßnahmen | Greifen weiterhin nach Ursprung | Der Ursprung ist bereits nachgewiesen |
Achten Sie auf die Fristen. Die viermonatige Vorlagefrist der A.TR steht in Artikel 8 des Beschlusses Nr. 1/2006 des Ausschusses für Zusammenarbeit im Zollwesen EG–Türkei. Die zehnmonatige Frist der EUR.1 gehört zu den revidierten PEM-Regeln; arbeiten Sie unter einem anderen Präferenzabkommen, prüfen Sie dessen eigene Frist.
Warum Käufer hineinlaufen
Eine A.TR sagt Ihnen, dass die Ware in der Türkiye in den freien Verkehr überführt wurde – Einfuhrabgaben bezahlt, Zollförmlichkeiten erledigt. Sie sagt nichts darüber, wo die Ware hergestellt wurde.
Also: Ware chinesischen Ursprungs, die in der Türkiye in den freien Verkehr gelangt ist, kann mit einer A.TR ohne Zoll in die EU versandt werden. Hängt am chinesischen Ursprung aber ein Antidumpingzoll, eine Schutzmaßnahme oder eine Überwachungspflicht, greift diese weiterhin. Die A.TR schaltet sie nicht ab.
Merken Sie das erst bei der Einfuhr, springen Ihre Landekosten nach oben, und ein Streit mit dem Lieferanten folgt. Lassen Sie sich den Ursprung schon bei der Bestellung schriftlich geben – bevor die Ware verschifft wird.
Die erste Frage lautet nicht „welches Dokument“, sondern „welchen Ursprung hat die Ware“. Ist der Ursprung türkisch oder EU, ist ein Präferenznachweis möglich. Liegt er in einem Drittland, kann eine A.TR ausgestellt werden, ein Präferenznachweis dagegen nicht – und ursprungsbezogene Maßnahmen greifen weiter.
Verlangen Sie keine EUR.1, solange die Belegakte nicht existiert. Die Zollbehörde der Einfuhr kann noch Jahre später ein Ersuchen um nachträgliche Prüfung schicken. Lassen sich Lieferantenerklärungen und Kostenaufstellung dann nicht vorlegen, wird die Präferenz rückwirkend entzogen und der Zoll nachgefordert – bei Ihnen.
Was sich 2026 geändert hat
Die revidierten Pan-Europa-Mittelmeer-Ursprungsregeln (PEM) wurden mit dem Beschluss Nr. 1/2023 des Gemischten Ausschusses vom 7. Dezember 2023 angenommen und sind am 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Nach dem Beschluss Nr. 2/2024 liefen die alten Regeln bis zum 31. Dezember 2025 parallel weiter, und ab dem 1. Januar 2026 gelten nur noch die revidierten Regeln.
Eine wichtige Einschränkung: Dieser Übergang betrifft Präferenzabkommen und Ursprungsprotokolle, die dynamisch auf das PEM-Übereinkommen verweisen. Prüfen Sie gesondert, auf welches Regelwerk das Abkommen mit Ihrem Partnerland verweist; nicht jedes Präferenzabkommen folgt demselben Zeitplan.
Zwei Änderungen begegnen Ihnen in der Praxis:
- Toleranz von 10 % auf 15 % angehoben
- Die allgemeine Toleranz für Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft ist gestiegen. Wer mit dem alten Satz rechnet, behandelt ein Erzeugnis als Ware ohne Ursprungseigenschaft, obwohl sie die Regeln tatsächlich erfüllt.
- EUR-MED-Bescheinigung abgeschafft
- Die Bescheinigung, mit der im alten System die Kreuzkumulierung gezeigt wurde, kommt in den revidierten Regeln nicht mehr vor. Die Ursprungsnachweise beschränken sich auf die EUR.1-Bescheinigung und die Ursprungserklärung.
Verlangt Ihr Beschaffungsverfahren weiterhin eine „EUR-MED“, kann Ihr türkischer Lieferant sie nicht beibringen – das Dokument wird nach den revidierten Regeln nicht mehr ausgestellt. Es zu verlangen verzögert nur die Sendung.
Ursprungserklärung und die Schwelle von 6.000 EUR
Eine Ursprungserklärung ist eine Erklärung, die der Ausführer auf der Rechnung, dem Lieferschein oder einem anderen Handelspapier abgibt und in der er die Ware beschreibt – eine gesonderte Bescheinigung wird nicht ausgestellt. Nach den revidierten PEM-Regeln können zwei Parteien sie abgeben:
- Ein ermächtigter Ausführer, ohne Wertgrenze.
- Jeder Ausführer, für Sendungen, deren Gesamtwert 6.000 EUR nicht übersteigt.
Die Schwelle gilt je Sendung, nicht je Rechnung. Eine einzelne Sendung auf mehrere Rechnungen aufzuteilen, um darunter zu bleiben, funktioniert nicht; Rechnungen, die auf demselben Fahrzeug reisen, gelten bei der nachträglichen Prüfung als eine Sendung, und die Erklärungen werden ungültig.
Was Sie Ihren türkischen Lieferanten fragen sollten
- Welchen Ursprung hat die Ware? Schriftlich, bei der Bestellung – nicht erst auf den Versandpapieren.
- Welches Dokument stellen Sie aus: A.TR, EUR.1 oder eine Ursprungserklärung? Sie sind nicht austauschbar, und Sie brauchen womöglich mehr als eines.
- Bei EUR.1: Können Sie die Belegakte vorlegen? Lieferantenerklärungen und Kostenrechnung, für den Fall der nachträglichen Prüfung.
- Wann wird das Dokument ausgestellt? Ein frühes Ausstellungsdatum verbraucht die Vorlagefrist, während die Ware noch unterwegs ist.
Wenn es schiefgeht
Auf Drittlandsware unter einer A.TR erscheint ein Antidumpingzoll
Zoll wird nicht erhoben, die ursprungsbezogene handelspolitische Maßnahme greift aber trotzdem. Der Importeur erfährt es bei der Abfertigung, die Landekosten liegen über dem Budget, und ein Streit folgt.
So geht es richtig: Lassen Sie sich den Ursprung bei der Bestellung schriftlich geben, damit Ihr Zollagent prüfen kann, ob daran eine Maßnahme hängt.
Die Vorlagefrist läuft ab
Eine A.TR muss die Zollbehörde der Einfuhr innerhalb von vier Monaten ab Ausstellung erreichen, ein Ursprungsnachweis nach revidierter PEM innerhalb von zehn. Wartet die Sendung oder geht das Dokument zu spät hinaus, ist der Vorteil verloren.
Die nachträgliche Prüfung kommt, und es gibt keine Akte
Jahre nachdem eine EUR.1 oder eine Ursprungserklärung ausgestellt wurde, kann die Behörde der Einfuhr den Ursprungsnachweis verlangen. Lassen sich Lieferantenerklärungen und Berechnung nicht vorlegen, wird die Präferenz rückwirkend entzogen und Zoll samt Zinsen beim Importeur nachgefordert.
Eine einfache Behandlung in der Freizone soll den Ursprung begründen
Umpacken, Etikettieren, Palettieren oder das Zusammenstellen von Warenzusammenstellungen begründen keinen Ursprung. Eine darauf gestützte Ursprungserklärung ist bei der nachträglichen Prüfung ungültig.
Es wird mit der alten Toleranz von 10 % gerechnet
Nach den revidierten Regeln beträgt die allgemeine Toleranz 15 %. Wer mit dem alten Satz rechnet, behandelt ein Erzeugnis, das die Regeln erfüllt, als Ware ohne Ursprungseigenschaft und verzichtet auf die Präferenz.
Häufige Fragen
Was passiert ohne A.TR?
Der EU-Käufer kann die Zollbefreiung der Zollunion nicht nutzen, und es gilt der normale Drittlandszollsatz. Die Kosten trägt unmittelbar der Importeur.
Die Bescheinigung kann auch nachträglich ausgestellt werden; Verfahren und Voraussetzungen legt die Zollbehörde des Ausfuhrlandes fest, und auf der Einfuhrseite läuft dann ein Erstattungsverfahren. Fragen Sie Ihren Zollagenten und die zuständige Kammer nach dem genauen Verfahren – diese Seite legt es nicht dar.
Können A.TR und EUR.1 zusammen ausgestellt werden?
Sie beweisen Verschiedenes, deshalb kann beides nötig sein. Bei einer Sendung in die EU bringt die A.TR die Befreiung der Zollunion, während der Ursprungsnachweis gesondert für handelspolitische Maßnahmen und für die Präferenzkumulierung zählt.
Welche Dokumente verlangt werden, bestimmt der Zollagent des Importeurs. Fragen Sie bei der Bestellung; Dokumente nachzureichen, nachdem die Ware verschifft ist, kostet Zeit und Demurrage.
Unser Verfahren verlangt weiterhin EUR-MED. Was nun?
Die EUR-MED-Bescheinigung kommt in den revidierten PEM-Regeln nicht vor; die Ursprungsnachweise beschränken sich auf die EUR.1 und die Ursprungserklärung.
Wahrscheinlich ist Ihr Einkaufsverfahren nicht aktualisiert worden. Die revidierten Regeln sind am 1. Januar 2025 in Kraft getreten, die alten Regeln endeten am 31. Dezember 2025 – Ihren Lieferanten um ein Dokument zu bitten, das nicht mehr ausgestellt wird, hält nur die Sendung auf.
Welcher Wortlaut gehört für eine Ursprungserklärung auf die Rechnung?
Text und Sprache sind im Anhang der jeweils anwendbaren Präferenzregelung festgelegt und können sich von Land zu Land unterscheiden. Wir veröffentlichen hier keinen Mustertext, weil eine falsche oder veraltete Erklärung die Sendung ihre Präferenz kostet.
Nehmen Sie den richtigen Wortlaut aus dem Ursprungsprotokoll des Abkommens mit Ihrem Land oder von einem Zollagenten. Hat der Ausführer eine Bewilligung als ermächtigter Ausführer, muss die Bewilligungsnummer in der Erklärung stehen.
Quellen
- Revidierte PEM-Ursprungsregeln – Beschluss Nr. 1/2023 des Gemischten Ausschusses Text der revidierten Regeln: EUR.1 und Ursprungserklärung, zehnmonatige Gültigkeit, Toleranz von 15 %, Wegfall der EUR-MED · eur-lex.europa.eu · abgerufen am 01.09.2026
- Beschluss Nr. 1/2006 des Ausschusses für Zusammenarbeit im Zollwesen EG–Türkei Ausstellung der Warenverkehrsbescheinigung A.TR und die viermonatige Vorlagefrist (Artikel 8) · eur-lex.europa.eu · abgerufen am 01.09.2026
- Europäische Kommission – Leitfaden zu den Übergangsvorschriften der revidierten PEM-Regeln Parallele Anwendung der alten und der revidierten Regeln und die Frage, welche Abkommen der Übergang erfasst · taxation-customs.ec.europa.eu (PDF) · abgerufen am 01.09.2026
- Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 zum Zollkodex der Union Vorschriften zur Ursprungserklärung und zum Registrierten Ausführer (REX); Artikel 67 Absatz 7, Schwelle von 6.000 EUR je Sendung · eur-lex.europa.eu · abgerufen am 01.09.2026
- Handelsministerium der Türkiye – Ursprung (FAQ) Ursprungsnachweise und Präferenzursprung, wie sie in der Türkiye angewendet werden · ticaret.gov.tr · abgerufen am 01.09.2026
Diese Seite dient nur der Information. Sie ist keine Zoll- oder Rechtsberatung. Welches Dokument verlangt wird, hängt von der Präferenzregelung zwischen der Türkiye und Ihrem Land und vom Ursprung der Ware ab; nicht jedes Präferenzabkommen verweist auf dasselbe Regelwerk. Dokumentenverfahren und Fristen können sich durch Verwaltungsmaßnahmen ändern. Prüfen Sie das vor dem Versand mit Ihrem Zollagenten.
Änderungsprotokoll
- Seite veröffentlicht. Das Inkrafttreten der revidierten PEM-Regeln am 1. Januar 2025 und das Ende der alten Regeln am 31. Dezember 2025 wurden geprüft; die Einschränkung, dass der Übergang Abkommen mit dynamischem Verweis auf das PEM-Übereinkommen erfasst, wurde ergänzt.