Was sich 2026 geändert hat.

Verfasst von Efe Kamış · Mitgründer
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Grundlage türkisches Amtsblatt · Handelsministerium · Amtsblatt der EU · Europäische Kommission
Lesezeit 18 Min.

Für Sendungen aus Türkiye hat sich 2026 an zwei Fronten geändert. In Türkiye: ein neuer Zolltarif und ein neues Einfuhrregime (1. Januar), die Abgabe auf Schmuck in einen Zusatzzoll umgewandelt (1. Februar), im Juli 192 Überwachungsmitteilungen und eine Schutzmaßnahme für PET-Harz. In der EU: die definitive CBAM-Phase (1. Januar), die auf 100 % steigende ETS-Pflicht, die durch einen Pauschalzoll von 3 € ersetzte 150-€-Zollbefreiung für Kleinsendungen (1. Juli), die politische Einigung über die Zollreform (März), die ab 12. August geltende Verpackungsverordnung und die auf den 30. Dezember verschobene Entwaldungsverordnung. Jede Position unten mit Datum und Quelle; das Trackerboard oben nennt Sätze, Schwellen und das Datum jeder Änderung.

Wie diese Seite gepflegt wird

Dies ist ein Änderungsprotokoll: Jede Position trägt Datum und Nummer aus dem türkischen Amtsblatt oder dem Amtsblatt der EU. Nichts, was nur auf einer ungeprüften Meldung beruht, steht hier. Die Seite wird monatlich durchgesehen; das Datum der letzten Prüfung steht im Kopf.

Tracker: Variablen und Daten

Das Board unten führt die Variablen auf, die Sendungskosten und Zollabfertigung unmittelbar bewegen, jeweils mit ihrem aktuellen Wert und dem Datum ihrer Änderung. Der Wechselkurs wird bei jeder Erzeugung der Website aus dem Bulletin der türkischen Zentralbank gezogen; die übrigen Zeilen werden von Hand aus dem türkischen Amtsblatt und dem Amtsblatt der EU aktualisiert, und jede Zeile verweist auf ihre eigene Grundlage.

Tracker

Geprüft am TCMB-Bulletin · Nr. 2026/171
Jeden Werktag

Zollwert-Wechselkurs

TCMB-Bulletin 11.09.2026 · Nr. 2026/171 — gilt für den nächsten Werktag
WährungAnkaufVerkauf
1 USD48,430548,5178
1 EUR56,175456,2766
1 GBP65,321565,6621

Der Zollwert wird zu dem am Tag der Entstehung der Zollschuld geltenden Devisenverkaufskurs der TCMB in türkische Lira umgerechnet (Zollgesetz 4458, Art. 30). Die Kurse werden an jedem Werktag um 15.30 Uhr festgesetzt und gelten für den nächsten Werktag. Bei der Ausfuhranmeldung wird in der Praxis der Devisenankaufskurs am Tag der Registrierung zugrunde gelegt.

Das Bulletin vom Tag des letzten Builds der Website; das aktuelle Bulletin bei der TCMB.

Gümrük Rehberi — für den Zollwert maßgeblicher Kurs · TCMB — indikative Wechselkurse · MuhasebeTR — bei der Ausfuhr maßgeblicher Kurs

Jedes Quartal

CBAM-Zertifikatspreis

75,28 €/ t CO₂e · Q2 2026

Geändert am:

2026 gibt die Kommission für jedes Quartal den gewichteten Durchschnitt der Schlusspreise der EU-ETS-Auktionen bekannt: Q1 2026 75,36 € (07.04.2026), Q2 2026 75,28 € (06.07.2026). Der Preis für Q3 folgt am 05.10.2026, der für Q4 am 04.01.2027; ab 2027 wöchentlich.

Europäische Kommission — Preis der CBAM-Zertifikate

Türkiye — Sätze und Schwellen

GrößeAktueller WertGeändert amGrundlage
Einfuhrregime: Speisezwiebeln und Sonnenblumenkerne zur ÖlgewinnungPräsidialbeschluss 11644 — Türkisches Amtsblatt 27.08.2026 / 33353
Speisezwiebeln 5 % (bis 31.01.2027; danach 49,5 %)Bei Sonnenblumenkernen zur Ölgewinnung (1206.00.91.00.19, 1206.00.99.00.19) wurde der Zeitraum mit 12 % neu festgelegt auf 1. Januar–15. Juni und 1. Oktober–31. Dezember.
letzte 30 Tage
Verordnung über das türkische EmissionshandelssystemTürkisches Amtsblatt 27.08.2026 / 33353 — auf Grundlage des Klimagesetzes Nr. 7552
In Kraft; Umfang und Dauer der Pilotphase legt der Rat für den Kohlenstoffmarkt festPlan zur Überwachungsmethodik binnen 2 Monaten nach Inkrafttreten (bis 27.10.2026). Anlagenkategorien: A ≤50.000 t, B 50.001–500.000 t, C >500.000 t CO₂e/Jahr.
letzte 30 Tage
Zuständige Zollämter für Waren unter AgrarkontrolleÄnderung der Mitteilung — Türkisches Amtsblatt 12.08.2026 / 33338
Liste der zuständigen Zollämter und Provinzdirektionen aktualisiertLegt fest, über welches Zollamt die Ware eingeführt werden darf; prüfen Sie die Liste, bevor die Anmeldung abgegeben wird.
letzte 30 Tage
Pflicht zum Verkauf der Ausfuhrerlöse an die BankTCMB-Rundschreiben zur Ausfuhr, Übergangsartikel 4
Mindestens 35 % — bis 31.01.2027Mindestens 35 % des über ein İBKB oder DAB erfassten Erlöses werden an die ausstellende Bank verkauft; diese verkauft sie am selben Tag an die TCMB. Die Erlöse sind binnen 180 Tagen nach der tatsächlichen Ausfuhr ins Land zu bringen. Verlängert durch das Schreiben des Ministeriums für Schatzwesen und Finanzen vom 30.07.2026, Nr. 4922313.
Betragsgrenze im zollrechtlichen EinigungsverfahrenVerordnung über die zollrechtliche Einigung Art. 9/1 — Türkisches Amtsblatt 18.06.2026 / 33284
7.000.000 TL (zuvor 3.000.000 TL)In Kraft mit der Veröffentlichung; zuvor gestellte Anträge unterliegen der alten Grenze.
Post und Expressfracht: Befreiung und PauschalsteuerBeschluss 2009/15481 Art. 62 und Art. 126 — Präsidialbeschluss 10813
30-€-Befreiung entfällt; 30 % EU / 60 % übrige LänderNichtkommerzielle Sendungen bis 1.500 €; +20 % für Waren in Liste (IV) der Sonderverbrauchsteuer. Türkisches Amtsblatt 07.01.2026; in Kraft 30 Tage nach der Veröffentlichung.
Zollgesetz Art. 241/1: Ordnungsstrafe und Betragsgrenzen 2026Allgemeine Zollmitteilung (Zollverfahren) Serie Nr. 217 — Neubewertungssatz 25,49 %
1.494 TLÜberstundengebühr: Ausfuhr 138 TL, sonstige Verfahren 325 TL. Grenzen der Wertanmeldung (Zollverordnung Art. 500): 4.730.000 TL (a); 47.397.000 TL (b, c).
Mindestgebührentarif für Zollagenturen 2026Mitteilung — Türkisches Amtsblatt 30.12.2025 / 33123
Ausfuhr: Nachlass für DTSŞ/SDTŞ/YYS 20 % (zuvor 25 %)Übersteigt die Gesamtgebühr 78.000 TL (Zollagentur) / 26.000 TL (ermächtigte Zollagentur), wird der übersteigende Teil zwischen den Parteien vereinbart; vorherige Grenzen 60.000 / 20.000 TL.
Säumniszuschlag (öffentliche Forderungen)Gesetz Nr. 6183 Art. 51 — einschließlich Zollabgaben
Monatlich 3,7 %Vorheriger Satz 4,5 % (21.05.2024, Präsidialbeschluss 8484). Für Forderungen, die vor dem 13.11.2025 fällig geworden sind, gilt bis zu diesem Datum der alte Satz.
MwSt.-Sätze (auch bei der Einfuhr)Präsidialbeschluss 7346 — Türkisches Amtsblatt 07.07.2023 / 32241
Regelsatz 20 %, ermäßigt 10 % (1-%-Liste bleibt)18→20 und 8→10; in Kraft am dritten Tag nach der Veröffentlichung.

EU — Schwellen und Termine

GrößeAktueller WertGeändert amGrundlage
EU-Zollreform: endgültige Annahme durch den RatEU-Zollbehörde und Zolldatenhub
Angenommen 03.09.2026; Abstimmung im Parlament im September, dann Amtsblatt der EUBearbeitungsgebühr auf Kleinsendungen spätestens am 01.11.2026 (die Höhe legt die Kommission fest). Datenhub: E-Commerce 01.07.2028, alle Wirtschaftsbeteiligten 01.03.2034. Die Verordnung gilt 12 Monate nach der Veröffentlichung.
letzte 30 Tage
EUDR: Geltungsbeginn und AnwendungsbereichVerordnung (EU) 2023/1115, geändert durch 2025/2650; Rechtsakte vom 13.07.2026
Große und mittlere Marktteilnehmer 30.12.2026; Kleinst- und Kleinunternehmen 30.06.202713.07.2026: Leder, runderneuerte Reifen und Sojabohnen zur Aussaat fallen aus dem Anwendungsbereich; löslicher Kaffee und bestimmte Palmölderivate kommen hinzu (neue Waren ab 30.12.2027). Durchführungsrechtsakt zum Informationssystem und zu vereinfachten Erklärungen am selben Tag.
3-€-Pauschalzoll auf KleinsendungenVerordnung (EU) 2026/382 des Rates — Amtsblatt der EU 18.02.2026
3 € je Tarifunterposition; 150-€-Befreiung entfälltBefristet vom 01.07.2026 bis 01.07.2028; danach nach der Regelung der Zollreform.
EU-Stahlmaßnahme: Kontingent und Zoll außerhalb des KontingentsVerordnung (EU) 2026/1384 — Amtsblatt der EU 24.06.2026; Länderzuteilungen in Durchführungsverordnung (EU) 2026/1457
Außerhalb des Kontingents 50 %; Jahreskontingent 18.345.922 tKontingentsjahr 1. Juli–30. Juni, vierteljährliche Verwaltung; Länderzuteilungen getrennt nach MFN und Freihandelsabkommen (Türkiye eingeschlossen, 26 Warenkategorien). Ursprungsnachweis „melt and pour“ ab 01.10.2026.
CBAM: Schwelle und VerpflichteterVerordnung (EU) 2023/956 — Omnibus-Verordnung (EU) 2025/2083
50 Tonnen/Jahr je Einführer; zugelassener CBAM-AnmelderDer Verkauf der Zertifikate beginnt im Februar 2027; die erste Anmeldung für die Einfuhren des Jahres 2026 am 30.09.2027. Einzelheiten: CBAM-Seite.

Anstehende Termine

  1. 12-%-Zeitraum für Sonnenblumenkerne zur Ölgewinnung beginnt
  2. Melt-and-pour-Nachweis für EU-Stahleinfuhren verpflichtend
  3. CBAM-Zertifikatspreis für Q3 2026 wird veröffentlicht
  4. Türkiye-ETS: letzter Tag für den Plan zur Überwachungsmethodik
  5. EU-Bearbeitungsgebühr auf Kleinsendungen spätestens zu diesem Datum
  6. EUDR gilt für große und mittlere Marktteilnehmer
  7. CBAM-Zertifikatspreis für Q4 2026 wird veröffentlicht
  8. 5-%-Zollzeitraum für Speisezwiebeln endet
  9. Die Pflicht zum Verkauf von 35 % der Ausfuhrerlöse läuft aus
  10. Der Verkauf der CBAM-Zertifikate beginnt
  11. EUDR gilt für Kleinst- und Kleinunternehmen
  12. Erste CBAM-Anmeldung und Abgabe der Zertifikate (Einfuhren 2026)
  13. EU-Zolldatenhub für den E-Commerce verpflichtend
  14. Letzter Tag des befristeten 3-€-Pauschalzolls

Jede Zeile verweist auf ihre eigene Grundlage; Werte und Daten wurden am 05.09.2026 geprüft. Der Wechselkurs wird bei jedem Build der Website aus dem TCMB-Bulletin gezogen; die übrigen Zeilen werden von Hand anhand des türkischen Amtsblatts und des EU-Amtsblatts aktualisiert. Diese Seite ist keine Rechts- oder Zollberatung.

Die Chronologie in einer Tabelle

2026 — Änderungen in Zoll und Handel, nach dem Inkrafttreten geordnet
In KraftWoWas sich geändert hatGrundlage
01.01.2026TürkiyeTürkischer Zolltarif 2026; neue statistische PositionenTürkisches Amtsblatt 30.12.2025 / 33123 (Wiederholungsausgabe)
01.01.2026TürkiyeBeschluss über das Einfuhrregime 2026; Listen der Zusatzzölle; zollfreie Zollkontingente für 35 Waren; Überwachungsregeln für 47 Warengruppen (24 aktualisiert, 23 neu; insgesamt 184 Mitteilungen)Türkisches Amtsblatt 31.12.2025 / 33124
01.01.2026EUDefinitive CBAM-Phase: Eisen und Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Strom, WasserstoffVerordnung (EU) 2023/956; Omnibus-Verordnung (EU) 2025/2083
01.01.2026EUDie ETS-Pflicht im Seeverkehr steigt auf 100 %; Methan und Distickstoffoxid kommen in den AnwendungsbereichEuropäische Kommission, FAQ zum ETS im Seeverkehr
01.02.2026TürkiyeDie zusätzliche finanzielle Belastung von 20 % auf die Einfuhr von Schmuck wird in einen gleichwertigen Zusatzzoll umgewandeltTürkisches Amtsblatt 31.12.2025 / 33124
26.03.2026EUEinigung von Rat und Parlament über die Zollreform: EU-Zollbehörde und EU-ZolldatenhubPressemitteilung des Rates, 26.03.2026
01.07.2026EUDie Zollbefreiung bis 150 € entfällt; befristeter Pauschalzoll von 3 € je Artikel (bis 01.07.2028)Verordnung (EU) 2026/382 des Rates
11.07.2026TürkiyeZwischenzeitliche Änderungen des Einfuhrregimes; Beschluss über Zusatzzölle; 18 Überwachungsmitteilungen (10 aktualisiert, 8 neu; insgesamt 192)Türkisches Amtsblatt 11.07.2026 / 33307
19.07.2026TürkiyeSchutzmaßnahme für PET-Harz (3907.61.00.00.00): 120 $/TonneTürkisches Amtsblatt 11.07.2026 / 33307
12.08.2026EUDie Verpackungsverordnung (PPWR) gilt allgemein: PFAS-Verbot in Lebensmittelkontaktverpackungen, Schwermetallgrenzwerte, KonformitätserklärungVerordnung (EU) 2025/40
27.08.2026TürkiyeDie Verordnung über das türkische Emissionshandelssystem trat mit ihrer Veröffentlichung in Kraft; das System beginnt mit einer Pilotphase, deren Umfang und Dauer der Rat für den Kohlenstoffmarkt festlegen sollTürkisches Amtsblatt 27.08.2026 / 33353
30.12.2026EUDie Entwaldungsverordnung (EUDR) gilt für große und mittlere Marktteilnehmer; für Kleinst- und Kleinunternehmen ab 30.06.2027Verordnung (EU) 2025/2650, Amtsblatt der EU 23.12.2025

In die Tabelle kommen nur Positionen mit geprüftem Datum des Inkrafttretens und geprüfter Grundlage. Regeln, die noch im Entwurf sind — darunter der endgültige Text der EU-Zollreform —, werden aufgenommen, sobald ihr Anwendungsdatum feststeht.

Türkiye: Zolltarif, Einfuhrregime, Überwachung

Neuer Zolltarif und das Einfuhrregime 2026

Wie in jedem Jahr wurde der türkische Zolltarif 2026 in der Wiederholungsausgabe des Amtsblatts vom 30. Dezember 2025 veröffentlicht und trat am 1. Januar in Kraft. Nach der Bekanntmachung des Handelsministeriums haben sich einige statistische Positionen und Warenbezeichnungen geändert; die Anhänge des Beschlusses über das Einfuhrregime und des Beschlusses über die Zusatzzölle wurden entsprechend aktualisiert. Praktische Folge: Gehen Sie nicht davon aus, dass der zwölfstellige Zolltarifcode aus 2025 auch 2026 derselbe ist; bestätigen Sie ihn im Zolltarif, bevor die Anmeldung abgegeben wird.

Derselbe Beschluss eröffnete zollfreie Zollkontingente für 35 Waren, bei denen die inländische Produktion den Verbrauch nicht deckt, und regelte die Überwachung für 47 Warengruppen — in 24 wurden die Einheitspreise aktualisiert, in 23 wurden Überwachungswerte erstmals festgesetzt. Die Zahl der Überwachungsmitteilungen stieg auf 184.

1. Februar: Die Abgabe auf Schmuck wechselte die Art

Die zusätzliche finanzielle Belastung von 20 % auf die Einfuhr von Edelmetallen und Schmuck wurde zum 1. Februar 2026 in einen gleichwertigen Zusatzzoll umgewandelt. Der Satz bleibt gleich, aber die Abgabe erscheint in der Anmeldung unter einer anderen Position.

11. Juli: Zwischenzeitliche Änderungen und 192 Überwachungsmitteilungen

Das türkische Amtsblatt vom 11. Juli 2026, Nr. 33307, veröffentlichte zwischenzeitliche Änderungen des Einfuhrregimes, einen neuen Beschluss über Zusatzzölle und 18 Überwachungsmitteilungen: In 10 Warengruppen wurden Einheitspreise oder Anwendungsbereich aktualisiert, in 8 wurden Überwachungswerte festgesetzt; die Gesamtzahl stieg von 184 auf 192. Dieselbe Ausgabe führte eine Schutzmaßnahme von 120 $/Tonne auf die Einfuhr von PET-Harz (3907.61.00.00.00) ein, in Kraft ab 19. Juli 2026, und eröffnete eine Untersuchung zur Verlängerung der bestehenden Schutzmaßnahmen für Filmogen und PET-Chips.

Was Überwachung bedeutet: Liegt der angemeldete Wert unter einer Überwachungsmitteilung unter dem Einheitspreis dieser Mitteilung, wird die Differenz dem Zollwert hinzugerechnet und die Abgaben werden auf diesen Wert erhoben. Wenn Sie ein Einfuhrangebot erstellen, rechnen Sie die Einstandskosten nicht, ohne den Einheitspreis der Überwachung gesondert zu prüfen.

EU: was den Exporteur direkt trifft

Definitive CBAM-Phase — 1. Januar

Der CO₂-Grenzausgleich hat seine Übergangsphase verlassen. Die Pflicht liegt beim Einführer in der EU, doch türkische Hersteller, die Eisen und Stahl, Aluminium, Zement und Düngemittel ausführen, werden nach Emissionsdaten auf Anlagenebene gefragt. Einzelheiten und Zeitplan auf der CBAM-Seite.

150-€-Befreiung weg, 3-€-Pauschalzoll da — 1. Juli

Der Rat einigte sich am 12. Dezember 2025 darauf, die Zollbefreiung für Sendungen unter 150 € in die EU aufzuheben, und erteilte am 11. Februar 2026 die endgültige Zustimmung. Nach der Verordnung (EU) 2026/382 des Rates gilt vom 1. Juli 2026 bis zum 1. Juli 2028 ein Pauschalzoll von 3 € auf jede unterschiedliche Tarifposition einer Sendung; die dauerhafte Lösung kommt mit dem EU-Zolldatenhub. Türkiye hat beantragt, die von der Zollunion erfassten Waren auszunehmen; bis zur letzten Prüfung dieser Seite war kein Ergebnis bekannt gegeben worden.

Wen es trifft: E-Commerce-Exporteure, die direkt an Verbraucher in der EU verkaufen, und die Express- und Postkanäle, die diese Pakete befördern. Container- und Komplettladungssendungen fallen nicht unter diese Maßnahme.

Zollreform — Einigung im März

Das Europäische Parlament und der Rat einigten sich am 26. März 2026 über die EU-Zollreform: eine einzige EU-Zollbehörde und ein EU-Zolldatenhub, in dem alle Anmeldungen zusammenlaufen sollen. Der Datenhub soll zum 1. Juli 2028 für den elektronischen Handel in Betrieb gehen; das Inkrafttreten des neuen Unionszollkodex wird für den Herbst 2026 erwartet. Für den Exporteur ändert sich heute nichts; was sich ändert, ist, dass der Einführer in der EU mit neuen Status wie dem „deemed importer“ und dem „Trust and Check trader“ arbeiten wird.

ICS2 — summarische Eingangsanmeldungen auf Straße und Schiene

Das Sicherheitssystem ICS2 der EU verlangt seit dem 1. April 2025 summarische Eingangsanmeldungen (ENS) für Straßen- und Bahntransporte; die Zeitpläne der Mitgliedstaaten für die Abschaltung des alten Systems (ICS1) reichten bis 2026. Bei Straßensendungen aus Türkiye in die EU gibt der Frachtführer die ENS ab; fehlen Daten, wartet die Sendung an der Grenze. Warenbezeichnung, Zolltarifcode und Angaben zum Empfänger auf Rechnung und Packliste werden auch für die ENS verwendet.

Verpackungsverordnung (PPWR) — 12. August

Die Verordnung (EU) 2025/40 gilt allgemein ab dem 12. August 2026: PFAS-Verbot in Lebensmittelkontaktverpackungen, Schwermetallgrenzwerte, eine Konformitätserklärung und technische Unterlagen je Verpackungseinheit. Für einen Hersteller außerhalb der EU läuft die Pflicht über den Einführer oder den Bevollmächtigten, der das Produkt in der EU in Verkehr bringt; der Exporteur hält die Zusammensetzung der Verpackung und ihre Nachweise bereit. Die harmonisierte Kennzeichnung wurde auf 2028–2029 verschoben.

Entwaldungsverordnung (EUDR) — 30. Dezember

Die Verordnung (EU) 2025/2650 hat die Anwendung der EUDR erneut verschoben: 30. Dezember 2026 für große und mittlere Marktteilnehmer, 30. Juni 2027 für Kleinst- und Kleinunternehmen. Anwendungsbereich: Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk, Soja, Holz und daraus hergestellte Erzeugnisse — Möbel und Papier eingeschlossen. Ein türkisches Unternehmen, das diese Waren in die EU ausführt, wird seinem Käufer in der EU die Koordinaten der Erzeugungsflächen und Daten zur Lieferkette für die Sorgfaltserklärung liefern müssen.

Was pro Sendung zu tun ist

  1. Bestätigen Sie den Zolltarifcode im Tarif 2026. Eine geänderte statistische Position schickt eine auf dem alten Code erstellte Anmeldung in die Korrektur.
  2. Prüfen Sie bei Einfuhren den Einheitspreis der Überwachung. Es gibt 192 Mitteilungen; rechnen Sie das Angebot auf dem Überwachungswert.
  3. Wenn Sie CBAM-Waren ausführen, schicken Sie Ihrem Käufer in der EU vor der Verladung die Emissionsdaten Ihrer Anlage und den Verifizierungsbericht; halten Sie im Vertrag fest, wer die CBAM-Kosten trägt.
  4. Bei E-Commerce-Ausfuhren in die EU kalkulieren Sie den Zoll von 3 € je Artikel und die IOSS-Registrierung ein; verfolgen Sie den Ausgang des Befreiungsantrags.
  5. Dokumentieren Sie die Zusammensetzung der Verpackung — Ihr Einführer wird die PPWR-Konformitätserklärung verlangen.
  6. Für Waren im Anwendungsbereich der EUDR beginnen Sie jetzt damit, die Flächendaten zu sammeln; der 30. Dezember ist nah.

Wenn es schiefgeht

Eine Anmeldung 2026 auf einem Zolltarifcode von 2025

Der alte Code wird für eine Ware verwendet, deren statistische Position sich geändert hat; die Anmeldung geht in die Korrektur, Beschau und Verzögerung folgen.

Der Überwachungswert fehlt in der Rechnung

Das Einfuhrangebot wird auf dem Rechnungswert aufgebaut; wird beim Zoll der Einheitspreis der Überwachung angewandt, steigen Bemessungsgrundlage und Gesamtkosten.

CBAM-Daten werden erst nach der Verladung angefordert

Wenn der Käufer in der EU Emissionsdaten für seine Anmeldung verlangt, ist der Hersteller nicht bereit; es werden Standardwerte genutzt, die Kosten gehen an den Käufer und danach in den Preis.

Der 3-€-Zoll ist nicht eingepreist

Bei einer kleinen Sendung an einen Verbraucher in der EU fällt nach dem 1. Juli ein Zoll je Artikel an; weil die Preisliste alt ist, schmilzt die Marge oder der Käufer verweigert die Annahme.

Häufige Fragen

Betrifft der 3-€-Zoll auch Containersendungen?

Nein. Der befristete Pauschalzoll wurde für Kleinsendungen unter 150 € eingeführt — überwiegend E-Commerce-Pakete — und wird über die IOSS-Registrierung angewandt. Gewerbliche Container-, Komplettladungs- und Sammelgutsendungen werden weiterhin nach dem normalen Tarif verzollt.

Ab wann gilt die EU-Zollreform?

Die Einigung vom März 2026 ist eine politische Einigung; das Inkrafttreten des neuen Unionszollkodex wird für den Herbst 2026 erwartet, und der Zolldatenhub soll zum 1. Juli 2028 für den elektronischen Handel öffnen. Die verpflichtende Nutzung für alle Vorgänge kommt später. Diese Seite wird aktualisiert, sobald der endgültige Text veröffentlicht ist.

Hat Türkiye ein ETS gestartet?

Das Klimagesetz Nr. 7552 wurde am 9. Juli 2025 im Amtsblatt veröffentlicht und trat in Kraft; damit wurde ein nationales Emissionshandelssystem geschaffen, und den erfassten Anlagen wurden drei Jahre eingeräumt, um Genehmigungen für Treibhausgasemissionen zu erlangen. Die CBAM-Verordnung erlaubt es, einen im Ursprungsland tatsächlich gezahlten CO₂-Preis abzuziehen; bis zur letzten Prüfung dieser Seite war kein Verfahren in die Praxis umgesetzt, mit dem ein in Türkiye gezahlter Preis von CBAM-Zertifikaten abgezogen wird.

Quellen

  1. Republik Türkiye, Handelsministerium — Einfuhrregime 2026 im Amtsblatt veröffentlicht Amtsblatt 31.12.2025 / 33124; Zollkontingente, Überwachung und die Bestimmungen zu Schmuck · ticaret.gov.tr · abgerufen am 05.09.2026
  2. Republik Türkiye, Handelsministerium — Zwischenzeitliche Änderungen des Einfuhrregimes 2026 Amtsblatt 11.07.2026 / 33307; 18 Überwachungsmitteilungen, Schutzmaßnahme für PET-Harz 120 $/Tonne · ticaret.gov.tr · abgerufen am 05.09.2026
  3. Tarife Mevzuatı — Türkischer Zolltarif 2026 veröffentlicht Amtsblatt 30.12.2025 / 33123 (Wiederholungsausgabe), in Kraft 01.01.2026 · tarifemevzuati.com · abgerufen am 05.09.2026
  4. Europäische Kommission — definitives CBAM-Regime Beginn 01.01.2026, Schwelle von 50 Tonnen, Preismechanismus der Zertifikate · taxation-customs.ec.europa.eu · abgerufen am 05.09.2026
  5. Rat der EU — Zoll auf Kleinsendungen (Einigung 12.12.2025, endgültige Zustimmung 11.02.2026) Verordnung (EU) 2026/382 des Rates: 3 € je Artikel, 01.07.2026–01.07.2028 · consilium.europa.eu · abgerufen am 05.09.2026
  6. Europäische Kommission — Aufhebung der 150-€-Befreiung (13.11.2025) Politische Einigung und der Zeitplan des Customs Data Hub bis 2028 · taxation-customs.ec.europa.eu · abgerufen am 05.09.2026
  7. Rat der EU — Einigung über die Zollreform (26.03.2026) EU-Zollbehörde und EU-Zolldatenhub · consilium.europa.eu · abgerufen am 05.09.2026
  8. Access2Markets — ICS2 auf Schiene und Straße ausgeweitet (01.04.2025) Pflicht zur summarischen Eingangsanmeldung · trade.ec.europa.eu · abgerufen am 05.09.2026
  9. Access2Markets — Anwendung der EUDR auf Dezember 2026 verschoben Verordnung (EU) 2025/2650; die Daten 30.12.2026 und 30.06.2027 · trade.ec.europa.eu · abgerufen am 05.09.2026
  10. Bundesministerium für Umwelt — Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) Verordnung (EU) 2025/40; in Kraft 11.02.2025, allgemein anwendbar ab 12.08.2026 · bundesumweltministerium.de · abgerufen am 05.09.2026
  11. Amtsblatt der Türkiye — Klimagesetz Nr. 7552 (09.07.2025 / 32951) Errichtung des nationalen ETS · resmigazete.gov.tr · abgerufen am 05.09.2026
  12. Verordnung Türkiye Emisyon Ticaret Sistemi (Amtsblatt 27.08.2026 / 33353) In Kraft mit der Veröffentlichung (m. 41/1); erlassen auf Grundlage von 7552 sayılı İklim Kanunu ve 4 sayılı CBK m. 792/D (m. 3/1); das System beginnt mit einer Pilotphase (geçici m. 1) · mevzuat.gov.tr · abgerufen am 10.09.2026

Diese Seite dient nur der Information und ist keine Rechts- oder Zollberatung. Rechtsvorschriften ändern sich; der verbindliche Text jeder Position steht im türkischen Amtsblatt und im Amtsblatt der EU. Bestätigen Sie den geltenden Text bei Ihrem Zollagenten, bevor Sie handeln. Regeln, deren Datum des Inkrafttretens nicht geprüft werden kann, stehen nicht auf dieser Seite.

Änderungsprotokoll

  1. Prüfrunde: Die Verordnung über das türkische Emissionshandelssystem (Amtsblatt 27.08.2026 / 33353) wurde in die Chronologie und in die Quellen aufgenommen. Sie trat mit ihrer Veröffentlichung in Kraft; das System beginnt mit einer Pilotphase, deren Umfang noch nicht festgelegt ist.
  2. Tracker ergänzt: Zollwert-Wechselkurs der türkischen Zentralbank (bei der Erzeugung mit Datum und Nummer des Bulletins gezogen), CBAM-Quartalspreis, 15 Zeilen mit Sätzen und Schwellen für Türkiye und die EU, anstehende Termine. Die Pflicht zum Verkauf von Ausfuhrerlösen wurde gegen die in Sekundärzusammenfassungen genannten „5 %“ aus dem Text des Rundschreibens mit 35 % bestätigt.
  3. Seite veröffentlicht. Die Positionen zu Türkiye wurden anhand von Bekanntmachungen des Handelsministeriums und Amtsblattnummern geprüft, die Positionen zur EU anhand von Quellen der Kommission und des Rates. Der Ausgang des türkischen Antrags auf Befreiung vom 3-€-Zoll steht aus.